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Gewerbliche Versicherungen

Informationen


Betriebshaftpflichtversicherung

Was die Privathaftpflichtversicherung für Personen, ist die Betriebshaftpflichtversicherung für das Unternehmen. Wenn Sie als Unternehmer oder einer Ihrer Mitarbeiter bei Kunden, Lieferanten, oder anderen Beteiligten einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür aufkommen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet grundsätzlich jeder Unternehmer für sämtliche Schäden, die durch den Betrieb entstehen. Fehler bei der täglichen Arbeit können Schäden verursachen, deren Folgen niemand absehen kann. Diese können schnell zur Bedrohung der eigenen Existenz führen, denn eine Begrenzung der Haftung nach oben gibt es nicht. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt so vor Schadenersatzansprüchen, wenn Personen, Sachen oder Vermögen Dritter zu Schaden gekommen sind. Die Versicherung sorgt dann für den Schadensausgleich - bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme.

Wie bei Privatpersonen gehört auch bei Betrieben die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Denn ein Schaden durch die Ausübung betrieblicher Tätigkeit kann schnell entstehen und nicht unerhebliche Ausmaße annehmen. So können Sie z.B. als Inhaber für Produktions- aber auch Beratungsfehler verantwortlich gemacht werden. Schadenersatzklagen sind dann häufig die Folge. Sie haften aber auch, wenn Ihre Mitarbeiter beispielsweise beim Entladen ein anderes Fahrzeug beschädigen. Dann ist es gut, wenn die Versicherung die notwendigen Reparaturkosten übernimmt. Wie bei der Privathaftpflicht ist auch bei der Betriebshaftpflicht eine Art Rechtsschutzversicherung enthalten. So schützt Sie die Versicherung nämlich auch vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen und verteidigt Sie notfalls in daraus resultierenden Gerichtsprozessen.

Auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung werden meist mehrere Tarife angeboten, die sich insbesondere in den Deckungssummen unterscheiden. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass diese möglichst hoch sind, um das Existenzrisiko hinreichend abzusichern. Empfehlenswert sind Deckungssummen von mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden mindestens 100.000,-Euro. Darüberhinaus können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, um Beiträge zu sparen.


Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung, auch Inventarversicherung genannt, versichert die Betriebseinrichtung und die in Büro-, Geschäfts- und Lagerräumen vorhandenen Waren. Das gesamte bewegliche Inventar, z. B. Maschinen und Möbel, sind zum Neuwert, Waren und Vorräte zum Wiederbeschaffungspreis versichert. Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Neuwert des gesamten Inventars. Versichert sind Schäden durch Feuer (auch Blitzschlag und Explosion), Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch auch wenn Einbrecher die neuen Computer entwenden oder zerstören, springt die Inhaltsversicherung ein. Bei einem Einbruch werden auch die Schäden an Türen und Schlössern ersetzt.

Insbesondere produzierende Unternehmen, die auf ihre teuren Produktionsmaschinen angewiesen sind, benötigen eine Inventarversicherung. Denn werden diese Maschinen zerstört, so müssen Sie so schnell wie möglich ersetzt werden, damit die Produktion wieder aufgenommen werden kann. Schließlich fühlt sich ein Unternehmen auch seinen Kunden gegenüber verpflichtet und muss Lieferzeiten einhalten. Ob die Kunden geduldig auf eine Lieferung warten oder zur Konkurrenz wechseln, darauf sollte man es nicht ankommen lassen. Aber auch kaufmännische Betriebe sollten über eine Versicherung ihrer Büroeinrichtung nachdenken. Denn die neuesten Rechner und Flachbildschirme sind nicht gerade billig und darum bei Einbrechern sehr beliebt.

Für den Fall, dass infolge der Zerstörung wichtiger Maschinen oder Betriebsmittel der Produktionsbetrieb vorübergehend eingestellt werden muss, bietet sich der zusätzliche Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung an. Dann würden die laufenden Betriebskosten von der Versicherung getragen, bis die notwendige Betriebseinrichtung wiederbeschafft und der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.


Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn in einem Betrieb wichtige Maschinen beispielsweise durch einen Brand zerstört werden und in der Folge die Produktion nicht weiterlaufen kann, dann tritt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein. Eine Inventarversicherung würde ja nur die zerstörten Maschinen ersetzen, nicht aber für die laufenden Kosten aufkommen, die bei einer Betriebsunterbrechung anfallen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die Kosten für Miete und Gehälter, bis die zerstörte Betriebseinrichtung wiederbeschafft und der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.

Die Leistungen der Versicherer sind je nach Gesellschaft und Tarif unterschiedlich. Einige Versicherungsgesellschaften bieten zusätzlich zur Übernahme der laufenden Kosten auch Ersatz für entgangene Gewinne an. Dies ist wichtig, wenn z.B der Betrieb für längere zeit still steht, Lieferfristen nicht eingehalten werden können und demzufolge Kunden zur Konkurrenz abwandern.

Versichert sind - wie in der Inventarversicherung- alle Schadenereignisse, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind. Ein Unternehmen kann sich auch nur gegen einzelne Ursachen, die zur Betriebsunterbrechung führen, versichern. Dementsprechend niedriger fällt der jährliche Beitrag aus. Andererseits ist natürlich auch das Risiko höher, wenn die Maschinen aufgrund einer nicht versicherten Gefahr ruhen. So kann man sich z.B. nur gegen Feuerschäden oder Leitungswasserschäden versichern.


Büro-, Kanzlei-, Praxisausfallversicherung

Der Erfolg einer Praxis, einer Kanzlei oder eines Büros ist in den meisten Fällen mit der Persönlichkeit und Kompetenz des Inhabers verbunden. Fällt dieser durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit aus, so können oft Patienten nicht behandelt bzw. Klienten nicht beraten werden. Die Folge: Einnahmen brechen weg, die laufenden Ausgaben bleiben aber bestehen. So müssen beispielsweise Löhne, Miete usw. auch bei Ausfall des Chefs weiter gezahlt werden.

Gegen dieses Risiko können sich Ärzte, Anwälte und andere freiberuflich Tätige durch eine Büro-, Kanzlei- oder Praxisausfallversicherung absichern. Die Versicherung übernimmt dann für den krankheits- oder unfallbedingten Ausfall des Geschäftsführers die laufenden Kosten. Darüberhinaus ist auch eine Betriebsunterbrechung durch Schäden aufgrund von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versicherbar. Der Versicherte kann eine Karenzzeit vereinbaren, nach deren Ablauf dann folgende Geschäftskosten bis zu einem Jahr ersetzt werden: Personalkosten, Bürokosten (Heizung, Strom, Telefon usw.), Mieten, Steuern/Abgaben, Versicherungsprämien und Leasingraten.

Die Versicherungssumme ist von der betriebswirtschaftlichen Abrechnung des Vorjahres abhängig. Durch die darin ausgewiesenen Beträge wird die Versicherungssumme bestimmt.
Versicherungsgesellschaften bieten in der Regel verschiedenen Tarife mit mehr oder weniger umfassenden Leistungen an. So kann man z.B. auch den entgangenen Gewinn versichern.

Eine Ausfallversicherung für Gewerbebetriebe ist also gerade für Freiberufler sinnvoll, die aufgrund hoher laufender monatlicher Kosten auf regelmäßige Einnahmen angewiesen sind. Dann reicht der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nämlich nicht aus, denn diese ist nur für die finanzielle Absicherung des persönlichen Einkommens zuständig. Außerdem wichtig: Eine Büro-, Kanzlei- oder Praxisausfallversicherung kann im Rahmen der Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden. Und das, obwohl ein Krankheitsfall eigentlich ein privates Risiko darstellt.


Elektronikversicherung

Kaum ein Unternehmen kann heutzutage auf modernste Technik verzichten. Doch viele elektronische Geräte sind entweder sehr empfindlich oder können durch Bedienfehler und unsachgemäße Handhabung plötzlich ausfallen. Und wenn die Technik streikt, liegt oft der ganze Betrieb lahm oder ist doch zumindest erheblich eingeschränkt. Gut, dass man sich als Unternehmer dagegen versichern kann.

Durch die Elektronikversicherung abgedeckt sind alle elektronischen Geräte und Anlagen wie z.B. Informations- und Kommunikationstechnik, Sicherungs- und Meldetechnik sowie Medizintechnik. Versichert sind Schäden, die durch menschliches Fehlverhalten wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit entstehen. Aber auch technische Ursachen wie beispielsweise Überspannung, Kurzschluss oder Materialfehler sind abgedeckt. Auch Schäden durch Naturgewalten wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Sturm und Überschwemmung werden von der Versicherung ersetzt. Darüberhinaus sind auch böswillige Schäden durch Dritte, z.B. durch Vandalismus, Sabotage oder Einbruchdiebstahl, versichert. Nicht versichert sind allerdings Schäden, die vorsätzlich von Unternehmensmitarbeitern verursacht werden.

Die Versicherungssumme wird aus den Neupreisen der Geräte oder aus den Herstellungskosten zuzüglich Bezugskosten ermittelt. Im Schadensfall zahlt die Versicherung die notwendigen Reparaturen oder erstattet die Wiederbeschaffungskosten irreparabel beschädigter Geräte.



Beiträge


Da es kein ernstzunehmendes Versicherungsvergleichsprogramm für o.g. gewerbliche Versicherungen gibt, bitten wir Sie, Ihre Anfrage an folgende Mailadresse zu richten:

Wir haben Rahmenverträge, die bis zu 50% vergünstigt sind.

Bitte geben Sie an, welche Versicherung Sie wünschen. Darüberhinaus die Art Ihres Betriebes, die gewünschte Deckungssumme und die Anzahl Ihrer Mitarbeiter (Betriebshaftpflicht), die Höhe der Versicherungssumme (Inventar- bzw. Elektronikversicherung) oder die Bruttojahreslohn- bzw. Gehaltssumme (Praxisausfallversicherung).