Gewerbliche Versicherungen
Informationen
Betriebshaftpflichtversicherung
Was die Privathaftpflichtversicherung für Personen, ist die Betriebshaftpflichtversicherung für das
Unternehmen. Wenn Sie als Unternehmer oder einer Ihrer Mitarbeiter bei Kunden, Lieferanten, oder anderen
Beteiligten einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür aufkommen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
haftet grundsätzlich jeder Unternehmer für sämtliche Schäden, die durch den Betrieb entstehen. Fehler
bei der täglichen Arbeit können Schäden verursachen, deren Folgen niemand absehen kann. Diese können
schnell zur Bedrohung der eigenen Existenz führen, denn eine Begrenzung der Haftung nach oben gibt es
nicht. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt so vor Schadenersatzansprüchen, wenn Personen,
Sachen oder Vermögen Dritter zu Schaden gekommen sind. Die Versicherung sorgt dann für den Schadensausgleich
- bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme.
Wie bei Privatpersonen gehört auch bei Betrieben die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen.
Denn ein Schaden durch die Ausübung betrieblicher Tätigkeit kann schnell entstehen und nicht unerhebliche Ausmaße
annehmen. So können Sie z.B. als Inhaber für Produktions- aber auch Beratungsfehler verantwortlich gemacht
werden. Schadenersatzklagen sind dann häufig die Folge. Sie haften aber auch, wenn Ihre Mitarbeiter
beispielsweise beim Entladen ein anderes Fahrzeug beschädigen. Dann ist es gut, wenn die Versicherung
die notwendigen Reparaturkosten übernimmt. Wie bei der Privathaftpflicht ist auch bei der
Betriebshaftpflicht eine Art Rechtsschutzversicherung enthalten. So schützt Sie die Versicherung
nämlich auch vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen und verteidigt Sie notfalls in daraus resultierenden
Gerichtsprozessen.
Auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung werden meist mehrere Tarife angeboten, die sich insbesondere in
den Deckungssummen unterscheiden. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass diese möglichst hoch sind, um das
Existenzrisiko hinreichend abzusichern. Empfehlenswert sind Deckungssummen von mindestens 3 Mio. Euro für
Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden mindestens 100.000,-Euro. Darüberhinaus können Sie eine
Selbstbeteiligung vereinbaren, um Beiträge zu sparen.
Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung, auch Inventarversicherung genannt, versichert die Betriebseinrichtung und die
in Büro-, Geschäfts- und Lagerräumen vorhandenen Waren. Das gesamte bewegliche Inventar, z. B. Maschinen
und Möbel, sind zum Neuwert, Waren und Vorräte zum Wiederbeschaffungspreis versichert. Die
Versicherungssumme ergibt sich aus dem Neuwert des gesamten Inventars. Versichert sind Schäden
durch Feuer (auch Blitzschlag und Explosion), Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch auch wenn
Einbrecher die neuen Computer entwenden oder zerstören, springt die Inhaltsversicherung ein.
Bei einem Einbruch werden auch die Schäden an Türen und Schlössern ersetzt.
Insbesondere produzierende Unternehmen, die auf ihre teuren Produktionsmaschinen angewiesen sind,
benötigen eine Inventarversicherung. Denn werden diese Maschinen zerstört, so müssen Sie so schnell
wie möglich ersetzt werden, damit die Produktion wieder aufgenommen werden kann. Schließlich fühlt
sich ein Unternehmen auch seinen Kunden gegenüber verpflichtet und muss Lieferzeiten einhalten. Ob
die Kunden geduldig auf eine Lieferung warten oder zur Konkurrenz wechseln, darauf sollte man es nicht
ankommen lassen. Aber auch kaufmännische Betriebe sollten über eine Versicherung ihrer Büroeinrichtung
nachdenken. Denn die neuesten Rechner und Flachbildschirme sind nicht gerade billig und darum bei
Einbrechern sehr beliebt.
Für den Fall, dass infolge der Zerstörung wichtiger Maschinen oder Betriebsmittel der Produktionsbetrieb
vorübergehend eingestellt werden muss, bietet sich der zusätzliche Abschluss einer
Betriebsunterbrechungsversicherung an. Dann würden die laufenden Betriebskosten von der Versicherung getragen,
bis die notwendige Betriebseinrichtung wiederbeschafft und der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Wenn in einem Betrieb wichtige Maschinen beispielsweise durch einen Brand zerstört werden und in der Folge
die Produktion nicht weiterlaufen kann, dann tritt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein. Eine
Inventarversicherung würde ja nur die zerstörten Maschinen ersetzen, nicht aber für die laufenden Kosten
aufkommen, die bei einer Betriebsunterbrechung anfallen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt
die Kosten für Miete und Gehälter, bis die zerstörte Betriebseinrichtung wiederbeschafft und der Betrieb
wieder aufgenommen werden kann.
Die Leistungen der Versicherer sind je nach Gesellschaft und Tarif unterschiedlich. Einige
Versicherungsgesellschaften bieten zusätzlich zur Übernahme der laufenden Kosten auch Ersatz
für entgangene Gewinne an. Dies ist wichtig, wenn z.B der Betrieb für längere zeit still steht,
Lieferfristen nicht eingehalten werden können und demzufolge Kunden zur Konkurrenz abwandern.
Versichert sind - wie in der Inventarversicherung- alle Schadenereignisse, die durch Feuer,
Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind. Ein Unternehmen
kann sich auch nur gegen einzelne Ursachen, die zur Betriebsunterbrechung führen, versichern.
Dementsprechend niedriger fällt der jährliche Beitrag aus. Andererseits ist natürlich auch das
Risiko höher, wenn die Maschinen aufgrund einer nicht versicherten Gefahr ruhen. So kann man sich
z.B. nur gegen Feuerschäden oder Leitungswasserschäden versichern.
Büro-, Kanzlei-, Praxisausfallversicherung
Der Erfolg einer Praxis, einer Kanzlei oder eines Büros ist in den meisten Fällen mit der Persönlichkeit und
Kompetenz des Inhabers verbunden. Fällt dieser durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit aus, so können oft
Patienten nicht behandelt bzw. Klienten nicht beraten werden. Die Folge: Einnahmen brechen weg, die laufenden
Ausgaben bleiben aber bestehen. So müssen beispielsweise Löhne, Miete usw. auch bei Ausfall des Chefs weiter
gezahlt werden.
Gegen dieses Risiko können sich Ärzte, Anwälte und andere freiberuflich Tätige durch eine Büro-, Kanzlei- oder
Praxisausfallversicherung absichern. Die Versicherung übernimmt dann für den krankheits- oder unfallbedingten
Ausfall des Geschäftsführers die laufenden Kosten. Darüberhinaus ist auch eine Betriebsunterbrechung durch
Schäden aufgrund von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versicherbar. Der Versicherte
kann eine Karenzzeit vereinbaren, nach deren Ablauf dann folgende Geschäftskosten bis zu einem Jahr ersetzt
werden: Personalkosten, Bürokosten (Heizung, Strom, Telefon usw.), Mieten, Steuern/Abgaben, Versicherungsprämien
und Leasingraten.
Die Versicherungssumme ist von der betriebswirtschaftlichen Abrechnung des Vorjahres abhängig. Durch die
darin ausgewiesenen Beträge wird die Versicherungssumme bestimmt.
Versicherungsgesellschaften bieten in der Regel verschiedenen Tarife mit mehr oder weniger umfassenden
Leistungen an. So kann man z.B. auch den entgangenen Gewinn versichern.
Eine Ausfallversicherung für Gewerbebetriebe ist also gerade für Freiberufler sinnvoll, die aufgrund hoher
laufender monatlicher Kosten auf regelmäßige Einnahmen angewiesen sind. Dann reicht der Abschluss einer
Krankentagegeldversicherung nämlich nicht aus, denn diese ist nur für die finanzielle Absicherung des
persönlichen Einkommens zuständig. Außerdem wichtig: Eine Büro-, Kanzlei- oder Praxisausfallversicherung
kann im Rahmen der Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden. Und das, obwohl ein Krankheitsfall
eigentlich ein privates Risiko darstellt.
Elektronikversicherung
Kaum ein Unternehmen kann heutzutage auf modernste Technik verzichten. Doch viele elektronische Geräte sind
entweder sehr empfindlich oder können durch Bedienfehler und unsachgemäße Handhabung plötzlich ausfallen.
Und wenn die Technik streikt, liegt oft der ganze Betrieb lahm oder ist doch zumindest erheblich eingeschränkt.
Gut, dass man sich als Unternehmer dagegen versichern kann.
Durch die Elektronikversicherung abgedeckt sind alle elektronischen Geräte und Anlagen wie z.B. Informations-
und Kommunikationstechnik, Sicherungs- und Meldetechnik sowie Medizintechnik. Versichert sind Schäden, die
durch menschliches Fehlverhalten wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit entstehen.
Aber auch technische Ursachen wie beispielsweise Überspannung, Kurzschluss oder Materialfehler sind abgedeckt.
Auch Schäden durch Naturgewalten wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Sturm und Überschwemmung werden
von der Versicherung ersetzt. Darüberhinaus sind auch böswillige Schäden durch Dritte, z.B. durch Vandalismus,
Sabotage oder Einbruchdiebstahl, versichert. Nicht versichert sind allerdings Schäden, die vorsätzlich von
Unternehmensmitarbeitern verursacht werden.
Die Versicherungssumme wird aus den Neupreisen der Geräte oder aus den Herstellungskosten zuzüglich
Bezugskosten ermittelt. Im Schadensfall zahlt die Versicherung die notwendigen Reparaturen oder erstattet die
Wiederbeschaffungskosten irreparabel beschädigter Geräte.
Beiträge
Da es kein ernstzunehmendes Versicherungsvergleichsprogramm für o.g. gewerbliche Versicherungen gibt,
bitten wir Sie, Ihre Anfrage an folgende Mailadresse zu richten:
Wir haben
Rahmenverträge, die bis zu 50% vergünstigt sind.
Bitte geben Sie an, welche Versicherung Sie wünschen. Darüberhinaus die Art Ihres Betriebes, die
gewünschte Deckungssumme und die Anzahl Ihrer Mitarbeiter (Betriebshaftpflicht), die Höhe der
Versicherungssumme (Inventar- bzw. Elektronikversicherung) oder die Bruttojahreslohn- bzw.
Gehaltssumme (Praxisausfallversicherung).