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Krankenversicherungen

Informationen


"Geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist". Mit diesen Worten verkündete Bismarck vor mehr als hundert Jahren im Reichstag den Beginn der Sozialversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist durch die Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelt. Deshalb nennt man die echten gesetzlichen Krankenkassen auch RVO-Kassen.

Der weitaus größte Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ist auch heute noch gesetzlich krankenversichert. Im Jahre 2009 wurde sogar eine allgemeine Versicherungspflicht neu eingeführt. Niemand darf mehr ohne den Schutz einer Krankenversicherung sein! Wer dieses Gebot ignoriert, muss mit hohen Nachzahlungen für die gesamte Zeit rechnen, in der er ohne Versicherungsschutz war.

Die Anzahl der ausschließlich privat Versicherten umfasste 2009 insgesamt rund 9 Millionen Bundesbürger. Dagegen waren etwa 75 Mio. Bundesbürger in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die als Ergebnis der Gesundheitsreformen seit dem 01.01.1989 wirkenden Leistungseinschränkungen der gesetzlichen Krankenkassen und der gleichbleibend hohe Standard der privaten Krankenversicherer, bewegen jedoch immer mehr Verbraucher zu einem Wechsel zu den Privaten.
Abgesehen davon haben einige Personengruppen, zum Beispiel Selbständige ohne bestimmte Vorversicherungszeiten, gar keine Wahlmöglichkeit mehr. Sie gelten staatlicherseits als nicht schutzbedürftig und können sich nur privat versichern, zur gesetzlichen Kasse haben sie kein Beitrittsrecht.

Mit ihrer Beitragsfestsetzung nach dem Einkommen und durch die beitragsfreie Mitversicherung unterhaltsberechtigter Familienmitglieder, schafft die gesetzliche Krankenversicherung einen sozialen Ausgleich unter den Versicherten. Sie gewährt so Versicherungsschutz auch für alte und kranke Menschen. Die private Krankenversicherung akzeptiert dagegen in der Regel schwerwiegende Vorerkrankungen nur gegen Risikozuschläge oder überhaupt nicht und berechnet den Beitrag individuell für jeden einzelnen Versicherten nach dessen Alter und Geschlecht.
Wegen ihrer völlig unterschiedlichen Struktur stehen diese beiden Systeme -entgegen landläufigen Behauptungen- in keinem echten Wettbewerbsverhältnis.
Die private Krankenversicherung ist zwar das private Gegenstück zur gesetzlichen Krankenversicherung, aber oft auch die richtige Ergänzung. Die Kassenmitgliedschaft, kombiniert mit einer privaten Krankenhauszusatz- und/oder Krankentagegeldversicherung bietet nicht nur einen kompletten, sondern auch einen komfortablen Schutz. So kann auch der gesetzlich Versicherte im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten erreichen. Die Frage ist nur, ob man den gleichen oder noch besseren Schutz billiger durch eine private Krankenvollversicherung erhalten kann. Aber hierzu sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wie Sie gleich sehen werden.


Wer kann sich privat krankenversichern?

Privat krankenversichern können sich alle Selbständigen und freiberuflich Tätigen, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, sowie alle Arbeitnehmer, deren Jahresbruttoeinkommen über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt.

Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt (2009: 48.600,- Euro), sind Pflichtmitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse und können keine private Vollkostenversicherung abschließen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz durch Zusatztarife (z.B. Ein- oder Zweibettzimmer) dem einer privaten Krankenversicherung anzugleichen.

Privat krankenversicherte Personen müssen eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und verbandseinheitlich geregelt. Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung sind denen der gesetzlichen angeglichen, so dass an dieser Stelle auch nicht näher darauf eingegangen wird.

Wer als privatversicherter Arbeitnehmer durch das jährliche Ansteigen der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Beihilfeberechtigte Personen (z.B. Beamte) erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der meisten Länder übernimmt die Beihilfe für den Berechtigten selbst 50 % der Aufwendungen (bzw. 70% im Ruhestand), für den Ehegatten 70 % und für Kinder 80%. Die private Krankenversicherung bietet auf die Beihilfe abgestimmte Quotentarife, sodass die Restkosten bis zu 100 % abgedeckt werden können.
Weitere beihilfeberechtigte Personen sind: Richter, Beamte auf Probe, Ruhestandsbeamte oder Richter im Ruhestand. Auch Hinterbliebene (Witwen und Waisen) dieser Berufsstände können sich privat versichern.

Studenten und Ärzte im Praktikum können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Studenten können zusammen mit ihren Eltern versichert sein, einen eigenen Versicherungsvertrag haben oder ihn noch abschließen. Nach dem Studium entscheidet dann der weitere berufliche Werdegang als Angestellter oder Selbständiger über die Möglichkeit, weiterhin privat krankenversichert zu bleiben.

Wer sich privat krankenversichern möchte, der hat die freie Wahl des versicherten Leistungsumfangs. Vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz ist jede Form der Absicherung möglich.



Beiträge


Der Beitrag für eine private Krankenversicherung richtet sich nach:

Alter
Geschlecht
Beruf
Höhe der Selbstbeteiligung
Umfang des Versicherungsschutzes (Ein- oder Zweibettzimmer mit oder ohne Chefarztbe-handlung, Krankenhaus- und/oder Krankentagegeld, Höhe der Erstattung für Zahnersatz, usw.)

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