Photovoltaikanlagenversicherungen
Informationen
Erneuerbare Energien werden für die Stromerzeugung immer wichtiger. Sie sind umweltfreundlich und sichern eine
saubere Zukunft. Moderne Umwelttechnologien zur entsprechenden Stromgewinnung werden deshalb durch das
"Erneuerbare-Energien-Gesetz " (EEG) ausdrücklich gefördert. Dabei werden private Betreiber einer
Photovoltaikanlage zu Unternehmern, die den erzeugten Strom verkaufen.
Viele Versicherer haben auf der Grundlage dieser Entwicklung Versicherungsprodukte geschaffen. Sie
umfassen u.a. Elektronikschäden sowie Ertragsausfallschäden, die z.B. durch Elementargewalten entstehen können.
Zusätzlich können Sie Ihre Anlage mit einer Montageversicherung vor Risiken während der Bauphase und mit
einer Betreiber-Haftpflichtversicherung vor Haftungsrisiken absichern.
Elektronik- und Ertragsausfallversicherung
Photovoltaikanlagen gelten technisch zwar als zuverlässig, können aber gefährliche Betriebsschäden verursachen.
Die fachgerechte Installation kann dabei das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls ausschließen. Bei
Beschädigung oder Zerstörung der Anlage kommt es zum Ausfall der Stromerzeugung. Somit wird die kalkulierte
Amortisation stark beeinträchtigt. Deshalb sollte sich der Anwender für die gesamte Betriebszeit um einen
geeigneten Versicherungsschutz kümmern.
Die hochmoderne Solartechnik ist vielen Risiken ausgesetzt. Die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung
bietet in den allermeisten Fällen eine All-Risk-Deckung für Ihre Photovoltaikanlage. Für die Bildung der
Versicherungssumme ist die jeweilige Investitionssumme der Photovoltaikanlage im Neuzustand einschließlich
aller Bezugs- und Installationskosten maßgebend.
Versichert gelten sämtliche Teile, die zur stationär installierten und gewerblich genutzten Photovoltaikanlage
gehören, insbesondere folgende Einzelkomponenten: Einspeise- und Erzeugungszähler, Gleich- und
Wechselstromverkabelungen, Hausverteilerkästen (bei gleichzeitigem Schaden an der PVA), Modultragkonstruktionen,
Montageset, Solarmodule, Überspannungsschutzeinrichtungen, Wechselrichter sowie die erforderlichen Installations-
und Montagearbeiten.
Ersetzt werden Schäden, die insbesondere durch folgende Gefahren oder Ursachen entstehen:
-Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
-Sabotage, Vandalismus
-Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
-Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
-Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
-Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
-Sturm, Frost, Schneedruck, Hagel
-Tierbiss
Darüberhinaus sind Schäden durch Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) versichert.
Betreiber-Haftpflichtversicherung
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für
Dritte darstellt. Trotz aller Vorkehrungen können sich Teile der Anlage lösen und durch Herunterfallen Passanten
verletzen oder Sachen beschädigen. Darüberhinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten bzw. Nichteinleiten des
Stroms in das Netz des Energieversorgers, z.B. durch Versorgungsstörungen gemäß § 6 der Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für die Elektrizitätserzeugung von Tarifkunden oder § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung. Es
können auch hohe Schadenersatzansprüche Dritter entstehen bei Umweltschäden, die die Anlage verursacht hat. Diese
Haftungsrisiken sind mit entsprechenden Versicherungssummen (meist 3 Mio. Euro pauschal) über die Betreiber-
Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Montageversicherung für die Phase der Errichtung
Für den Betreiber einer Photovoltaikanlage besteht bereits während der Montagephase das Risiko der Beschädigung
oder Zerstörung, z. B. durch höhere Gewalt. Die Montageversicherung deckt diese vielfältigen Gefahren während
der Montage der Photovoltaikanlage ab. Die Versicherungssumme für das Montageobjekt sollte in Höhe der
Selbstkosten bzw. in Höhe des vollen Kontraktpreises vereinbart werden.
Versichert sind Schäden und Verluste von versicherten Sachen, z.B. durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit,
Fahrlässigkeit, Konstruktions-, Guss- oder Material-, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler
Betriebsunfälle, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl.
Beiträge
Elektronik- und Ertragsausfallversicherung: 2 Promille aus der Investitionssumme
Mindestbeitrag: 88,- Euro/Jahr zzgl. Versicherungssteuer (Selbstbeteiligung 150,- Euro)
Gebäude mit Blitzschutz: 10% Beitragsnachlass
Blitzschutzanlage mit Wartungsvertrag : 5% Beitragsnachlass
3-Jahres-Vertrag: 5% Nachlass