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Photovoltaikanlagenversicherungen

Informationen


Erneuerbare Energien werden für die Stromerzeugung immer wichtiger. Sie sind umweltfreundlich und sichern eine saubere Zukunft. Moderne Umwelttechnologien zur entsprechenden Stromgewinnung werden deshalb durch das "Erneuerbare-Energien-Gesetz " (EEG) ausdrücklich gefördert. Dabei werden private Betreiber einer Photovoltaikanlage zu Unternehmern, die den erzeugten Strom verkaufen.

Viele Versicherer haben auf der Grundlage dieser Entwicklung Versicherungsprodukte geschaffen. Sie umfassen u.a. Elektronikschäden sowie Ertragsausfallschäden, die z.B. durch Elementargewalten entstehen können.
Zusätzlich können Sie Ihre Anlage mit einer Montageversicherung vor Risiken während der Bauphase und mit einer Betreiber-Haftpflichtversicherung vor Haftungsrisiken absichern.


Elektronik- und Ertragsausfallversicherung

Photovoltaikanlagen gelten technisch zwar als zuverlässig, können aber gefährliche Betriebsschäden verursachen. Die fachgerechte Installation kann dabei das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls ausschließen. Bei Beschädigung oder Zerstörung der Anlage kommt es zum Ausfall der Stromerzeugung. Somit wird die kalkulierte Amortisation stark beeinträchtigt. Deshalb sollte sich der Anwender für die gesamte Betriebszeit um einen geeigneten Versicherungsschutz kümmern.
Die hochmoderne Solartechnik ist vielen Risiken ausgesetzt. Die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung bietet in den allermeisten Fällen eine All-Risk-Deckung für Ihre Photovoltaikanlage. Für die Bildung der Versicherungssumme ist die jeweilige Investitionssumme der Photovoltaikanlage im Neuzustand einschließlich aller Bezugs- und Installationskosten maßgebend.

Versichert gelten sämtliche Teile, die zur stationär installierten und gewerblich genutzten Photovoltaikanlage gehören, insbesondere folgende Einzelkomponenten: Einspeise- und Erzeugungszähler, Gleich- und Wechselstromverkabelungen, Hausverteilerkästen (bei gleichzeitigem Schaden an der PVA), Modultragkonstruktionen, Montageset, Solarmodule, Überspannungsschutzeinrichtungen, Wechselrichter sowie die erforderlichen Installations- und Montagearbeiten.

Ersetzt werden Schäden, die insbesondere durch folgende Gefahren oder Ursachen entstehen:

-Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
-Sabotage, Vandalismus
-Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
-Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
-Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
-Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
-Sturm, Frost, Schneedruck, Hagel
-Tierbiss

Darüberhinaus sind Schäden durch Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) versichert.


Betreiber-Haftpflichtversicherung

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. Trotz aller Vorkehrungen können sich Teile der Anlage lösen und durch Herunterfallen Passanten verletzen oder Sachen beschädigen. Darüberhinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten bzw. Nichteinleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers, z.B. durch Versorgungsstörungen gemäß § 6 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätserzeugung von Tarifkunden oder § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung. Es können auch hohe Schadenersatzansprüche Dritter entstehen bei Umweltschäden, die die Anlage verursacht hat. Diese Haftungsrisiken sind mit entsprechenden Versicherungssummen (meist 3 Mio. Euro pauschal) über die Betreiber- Haftpflichtversicherung abgedeckt.


Montageversicherung für die Phase der Errichtung

Für den Betreiber einer Photovoltaikanlage besteht bereits während der Montagephase das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung, z. B. durch höhere Gewalt. Die Montageversicherung deckt diese vielfältigen Gefahren während der Montage der Photovoltaikanlage ab. Die Versicherungssumme für das Montageobjekt sollte in Höhe der Selbstkosten bzw. in Höhe des vollen Kontraktpreises vereinbart werden.

Versichert sind Schäden und Verluste von versicherten Sachen, z.B. durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Konstruktions-, Guss- oder Material-, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler Betriebsunfälle, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl.



Beiträge


Elektronik- und Ertragsausfallversicherung: 2 Promille aus der Investitionssumme

Mindestbeitrag: 88,- Euro/Jahr zzgl. Versicherungssteuer (Selbstbeteiligung 150,- Euro)
Gebäude mit Blitzschutz: 10% Beitragsnachlass
Blitzschutzanlage mit Wartungsvertrag : 5% Beitragsnachlass
3-Jahres-Vertrag: 5% Nachlass