Rechtsschutzversicherungen
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Geschichtliche Entwicklung
Jede rechtliche Auseinandersetzung birgt zwei Risiken in sich: die Beweissituation und die Rechtsauslegung.
Was nützt all das Lamentieren, wenn man keine Zeugen oder keine Quittung hat. Insbesondere beim zweiten Risiko
scheinen die Grundsätze der "billig und gerecht Denkenden" oder die Grundsätze von "Treu und Glauben" häufig
mit dem gesunden Menschenverstand nichts gemein zu haben. Allerdings hat sich die Rechtsordnung seit der Zeit
der Angelsachsen und Langobarden doch wesentlich stabilisiert. So ist es heute nicht mehr möglich, die
Berechtigung eines Anspruches dadurch zu beweisen, dass man viele Rechtsgenossen zur Gerichtsverhandlung
mitbringt, die den Anspruch durch persönliche Eidesleistung beweisen, möglicherweise in Unkenntnis der
gesamten Sachlage. Es wäre vielleicht doch wohl etwas weit hergeholt, die mittelalterlichen
Rechtsverfolgungsgilden als Vorläufer der heutigen Rechtsschutzversicherung zu bezeichnen, das nicht nur, weil
zu Zeiten der Angelsachsen um das Jahr 930 der Jahresbeitrag zur gemeinsamen Rechtsverfolgung lediglich 2 Cent
betragen hat (vgl. Statut der Londoner Friedensgilde).
Die Rechtsschutzversicherung in ihrer heutigen Form hat ihren Ursprung eigentlich in Frankreich, in Le Mans,
einem Ort, der wohl eher an quietschende Autoreifen, Lärm und Abgase denken lässt. Aber gerade die Probleme
mit diesen Rennveranstaltungen veranlassten im Jahre 1917 die Rennfahrer zu einem Zusammenschluss, um das
Kostenrisiko von Rechtsstreitigkeiten rund um ihre Leidenschaft solidarisch zu verteilen. So entstand die
erste funktionierende Rechtsschutzversicherung, allerdings beschränkt auf Fahrzeuge.
Die ersten Gesellschaften in Deutschland nahmen diese Versicherungssparte erst in den 30er Jahren des vorigen
Jahrhunderts auf. Im übrigen Europa bestand daran nur wenig Interesse. Die Niederlande, Spanien, und Schweden
zogen erst in den 50er und 60er Jahren nach. In Norwegen und Dänemark wurden Rechtsschutzversicherungen erst
sehr spät zugelassen - 1970. Und das Schlusslicht bildeten Griechenland, Luxemburg und Großbritannien. In der
Bundesrepublik Deutschland erfolgte der Aufschwung erst in den 60er Jahren, entsprechend dem allgemeinen
wirtschaftlichen Aufwärtstrend und der außergewöhnlichen Zunahme der Motorisierung. Wurde der Rechtsschutz
zunächst hauptsächlich für den Verkehrsbereich angeboten, so kamen im Laufe der Jahre immer neue
Leistungsbereiche hinzu, die der Rechtsschutzversicherung zusätzliche Bedeutung gaben.
Heute ist Deutschland mit über 25 Millionen Rechtsschutzverträgen bei 82 Millionen Einwohnern mit
Abstand das Land mit dem größten Verbreitungsgrad von Rechtsschutzversicherungen. Der Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft berichtet in seinem jüngsten Jahrbuch von rund 3 Milliarden Euro
Bruttobeitragseinnahmen. Hiervon zahlt die Versicherungswirtschaft rund 2 Milliarden Euro bei 3,6 Millionen
Schadensfällen wieder an Versicherungsleistungen aus. Rechnerisch entfallen somit rund 800,- Euro auf jeden
Schadensfall.
Ist eine Rechtsschutzversicherung überhaupt notwendig?
Die Rechtsschutzversicherung wird oft so hingestellt, als sei sie das 5.Rad am Wagen. Sie haben sicherlich
nicht ganz unrecht: Im Grunde genommen ist die Rechtsschutzversicherung gar keine echte Versicherung, die
den Zusammenschluss vieler Menschen zum Ausgleich großer Schäden erfordert. Erstens deckt sie keine
"Katastrophenfälle" ab, die i.d.R. die Existenz einer Familie gefährden könnten und zweitens kommt die
Gefahr, einen Prozess zu verlieren, nicht unvorhergesehen auf einen zu. Zugegeben: auch die Werbung der
Rechtsschutzversicherer ist schon etwas irreführend. Denn der Versicherte, der -angeblich dank einer
Rechtsschutzversicherung- strahlend das Gericht verlässt, brauchte im Grunde gar keine Rechtsschutzversicherung.
Denn wer einen Prozess gewinnt, hat keine Kosten (außer bei Arbeitsgerichtsverfahren). Nur wer Prozesse verliert,
benötigt eine solche Versicherung. Denn dann und nur dann hat die Versicherung ihren Zweck erfüllt: sie trägt die
Kosten. Aber wer weiß das schon im voraus alles so genau. Sicherlich, die Rechtsschutzversicherung ist nicht die
wichtigste Versicherung und bleibt eigentlich dem persönlichen Gusto überlassen. Abgesehen davon ist kein Mensch
verpflichtet, gegen erlittenes (oder eingebildetes) Unrecht juristisch vorzugehen.
Selbstverständlich muss niemand Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, auch wenn ein anderer der
"Übeltäter" war. Natürlich können Sie eine Mieterhöhung akzeptieren, obwohl alle anderen Hausbewohner verschont
blieben, usw.. Die Beispiele ließen sich beliebig fortsetzen. Mit Sicherheit werden viele Prozesse nicht
geführt, weil die Betroffenen das Kostenrisiko scheuen. Gewiss, es ist kein Problem, einen Rechtsanwalt zu
finden, der die Sache vertritt. Aber hier fängt das Dilemma bereits an, nach dem Motto: "Ohne Schuss kein Jus!"
Jeder Rechtsanwalt fordert sicherheitshalber einen gewissen Betrag, dessen Höhe sich nach der gesetzlichen
Gebührenordnung richtet. Zudem ist auch in den scheinbar klarsten Fällen keine Rückerstattungsgarantie zu
erhalten, denn häufig zeigt sich:" Wenn der Gegner nichts hat, hat selbst der Kaiser sein Recht verloren."
Auch in Bußgeldsachen sieht man sich häufig zu Unrecht beschuldigt. "Das kann ja nur Freispruch geben", denkt
der Laie, "dann zahlt die Staatskasse ohnehin den Rechtsanwalt!" Die tägliche Praxis sieht allerdings anders
aus. Der letzte Freispruch in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache ist nur noch dem "Hören-Sagen" nach
bekannt. Außerdem ist es sicher bereits ein schöner Erfolg, wenn sich nach mehreren Verhandlungstagen zeigt,
dass sich der Verkehrspolizist doch nicht mehr genau erinnern kann und die Geldbuße statt 150 ,- Euro (plus 3
Punkte in Flensburg) nur noch 70 ,- Euro (ohne Punkte) beträgt. Die läppischen 800 ,- Euro für den Rechtsanwalt zahlt
man doch gerne - oder?!
Aber da gibt es doch die staatliche Prozesskostenhilfe (früher: Armenrecht)?! Ja, sicherlich. Wer die Kosten
eines Prozesses nicht zahlen kann, darf Hilfe von Vater Staat beanspruchen. Dieser stellt ihn zunächst einmal
von der Bezahlung der Gerichtskosten und oft auch der Kosten des Anwalts frei. Allerdings wird deren Wirkung
deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass nur die nachweislich Ärmsten unserer Gesellschaft die
Voraussetzungen erfüllen. Auch diese müssen die Anwaltskosten zurückzahlen, wenn sie wieder flüssig werden.
Wenn der staatlich anerkannte Arme wieder zu Geld kommt, ist er es gleich wieder los.
Und die Beratungshilfe? Nun ja, Sie räumt demselben Kreis von Bedürftigen die Möglichkeit ein, auf Kosten
des Staates eine Rechtsberatung eines Anwaltes oder einer Beratungsstelle einzuholen. Auch hier ist vor der
Hilfe der Beweis der Bedürftigkeit gesetzt.
Die Beratung in Rechtsfragen, wie sie Mitgliedern von Verbänden und Organisationen gewährt wird, ist auch
keine Lösung der Rechtsschutzfrage. Denn diese Rechtshilfen bleiben zumeist auf einen Teilbereich der
Mitgliederinteressen beschränkt. Außerdem ist leicht einzusehen, dass ein unabhängiger Anwalt einem
Rechtsberater eines Verbandes in mancher Hinsicht überlegen sein muss. Davon abgesehen treffen den
Rechtssuchenden die Kosten für das Gericht und den gegnerischen Anwalt unvermindert hart., weil eine
verbandseigene Rechtsberatung nicht die Kosten für den Anwalt der anderen Partei und fürs Gericht
übernehmen kann.
Der beste Rechtsschutz für den Bürger ist daher die Rechtsschutzversicherung. Denn sie bietet jedem
die Möglichkeit, sein Recht zu verteidigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, sich finanziell zu ruinieren.
Was ist überhaupt versichert?
Wie in allen anderen Versicherungssparten ist auch in der Rechtsschutzversicherung nicht schlechthin alles
versichert. Aus diesem Grunde haben sich die Versicherer abgewöhnt, den früher gebräuchlichen Begriff
"Voll-Rechtsschutz" zu verwenden. Eine Rechtsschutzversicherung für alles, was auf uns zukommt, gibt
es also nicht. Sie wäre auch nicht sinnvoll, weil sie für den Verbraucher viel zu teuer würde. Aus
diesem Grunde hat man Rechtsschutzbereiche gebildet mit klar kalkulierbaren Risiken und damit zu vernünftigen
Beiträgen.
Es ist ähnlich wie beim Kauf eines neuen Pkw. Hier erklärt Ihnen der Verkäufer zunächst die Vorteile des neuen
Modells und nennt dann die verschiedenen Extras gegen Aufpreis. Sie entscheiden daraufhin, was Sie wünschen und
bekommen genau das geliefert, was Sie bestellt haben. Stimmt doch, oder? Sie werden auf keinen Fall einige
Wochen später ein nicht vorhandenes Schiebedach oder gar zu wenig PS reklamieren, wenn dies nicht im Kaufvertrag
entsprechend bestellt wurde. Die Versicherungsmaterie ist gewiss nicht so einfach darzustellen wie andere,
sichtbare, handfeste Dinge. Aber auch hier lassen sich Grundelemente verdeutlichen - und: Kleingedrucktes gibt
es überall!
Betrachten wir also die Leistungsarten oder Elementarbausteine, sozusagen das ABC der Rechtsschutzversicherung,
auch wenn wir es diesmal nicht in alphabetischer Reihenfolge bringen:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Dieser Leistungsbereich stellt das Gegenstück zu einer Haftpflichtversicherung dar. Das heißt:
-der Unachtsame benötigt eine Haftpflichtversicherung, um den angerichteten Schaden zu ersetzen,
-der Geschädigte benötigt eine Rechtsschutzversicherung, um seine berechtigten Schaden-ersatzansprüche letztlich
auch durchzusetzen.
Das kann in den einfachsten Fällen ungeahnte Probleme bringen. Nehmen wir einen alltäglichen Verkehrsunfall. Die
reizende junge Dame, die untröstlich ist, dass sie zu spät bemerkt hat, dass das vor ihr fahrende Fahrzeug wegen
einer roten Ampel angehalten hat, wird natürlich jede Schuld an Ort und Stelle anerkennen. Der galante Herr von
Welt wird selbstverständlich darauf verzichten, Polizei, Zeugen usw. beizuholen - die Sache ist ja ohnehin klar.
Allerdings ändert sich diese Sachlage gegen Abend, wenn der Ehemann der Dame erfährt, dass sein Heiligtum einen
Kratzer bekommen hat. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war alles ganz anders. Eigentlich hat die Ampel gerade von
grün auf gelb umgeschaltet und die erfolgte Vollbremsung des Vorausfahrenden war völlig unnötig. Oder
möglicherweise hat der Vordermann sogar noch etwas zurückgesetzt!? Und überhaupt: Dieser Ehemann wird erst
einmal alles ins "rechte Licht rücken".
Besonders unangenehm wird die Sache, wenn die Gegenseite, z.B. im privaten Bereich, nicht haftpflichtversichert
ist. So konnte der minderjährige Sohn durch einen eleganten Sprung vom Skateboard gerade noch einen Sturz
vermeiden. Das herrenlose Skateboard verletzte jedoch einen älteren Herrn, so dass ein mehrwöchiger stationärer
Aufenthalt notwendig war. Die betroffenen Eltern werden sich in diesem Falle bestimmt "mit Händen und Füßen"
gegen die enormen Ersatzforderungen, wie z.B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld usw. zur Wehr setzen.
Schadenersatz-Rechtsschutz deckt die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche gegen einen Schädiger bzw.
dessen Haftpflichtversicherung.
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
Innerhalb dieser Leistungsart ist ein riesiges Feld möglicher Rechtsstreitigkeiten aus dem privaten Bereich
versichert. Einige besondere Vertragstypen wurden ausgeschlossen, die teils gesondert versichert werden können,
wie z.B. Streitigkeiten aus Miet- oder Pachtverträgen.
Dieser Leistungsbereich gehört juristisch zum Schuldrecht. D.h., immer dann, wenn streitende Parteien in
Schuldner und Gläubiger unterschieden werden können, ist der "Vertrags-Rechtsschutz" angesprochen.
Am einfachsten ist der Fall, wenn Ihnen jemand z.B. Geld schuldet, das er von Ihnen zwar geliehen hat,
aber nicht zurückzahlen will. Je nach Intensität der Beziehung werden Sie mehr oder weniger drastisch vorgehen.
Also zunächst: mit Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher und notfalls mit der Verhaftung des Schuldners zur
Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung. Aber sehr oft wird hier noch "gutes Geld schlechtem
hinterhergeworfen" - mit Vertrags-Rechtsschutz allerdings nicht aus dem eigenen Geldbeutel.
Kompliziert wird es, wenn die Verträge bzw. die hiernach geschuldeten Leistungen nicht ohne weiteres klar sind.
Wie ist es, wenn der Türenhersteller zum Einbau der neuen teuren Massivholztüren Stümper beauftragt hat, die
sämtliche Ecken und Kanten anschlagen, so dass die neuen Prunkstücke (und Ihre Wohnung) bereits bei der
Lieferung um Jahre gealtert erscheinen? Oder der Fernsehspezialist nach dem x-ten Versuch Ihren neuen Fernseher
endgültig kaputtrepariert hat? Oder sich das langersehnte Urlaubsdomizil als lärmende Baustelle herausstellt?
Nachbesserung? Minderung? Wandlung?
Ohne juristische Hilfe und damit ohne Vertrags-Rechtsschutz hat man hier einen schweren Stand. Denn das
Kleingedruckte spielt dabei eine große Rolle, also nicht nur bei Versicherungen. Selbstverständlich sind auch
Streitigkeiten aus privaten Versicherungsverträgen versichert, auch vertragliche Streitigkeiten im Zusammenhang
mit Kraftfahrzeugen, z.B. aus Kauf, Verkauf, Reparatur, wenn der Rechtsschutzvertrag den Verkehrs-Rechtsschutz
beinhaltet.
Anmerkung: im gewerblichen Bereich stellt der Vertrags-Rechtsschutz ein derartig großes Risiko dar, dass es nicht
mehr gedeckt werden kann. Hierunter fallen auch Versicherungsverträge aus der betrieblichen Sphäre.
Straf-Rechtsschutz
Dieser Leistungsbereich hilft dem angeblichen Übeltäter, wenn sich die Polizei für ihn interessiert. Dies
kann ein Verkehrsunfall sein, z.B. fahrlässige Körperverletzung, aber auch eine fahrlässige Tötung am
Arbeitsplatz durch Bedienungsfehler oder mangelnde Überwachung bzw. Überprüfung eines Vorganges in
verantwortlicher Stellung.
Auch hier sind nicht schlechthin alle Strafsachen versichert. Es muss wohl nicht besonders darauf hingewiesen
werden, dass die schweren Jungs, die in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY" gesucht werden, kaum in den Genuss
dieser Leistungsart kommen werden. Hier schiebt der Vorsatz-Ausschluss einen Riegel vor. Oder möchten Sie,
dass Ihr Versicherungsbeitrag dazu verwendet wird, z.B. Kaufhausdiebe, Einbrecher und sonstige Wüstlinge zu
verteidigen? Sehen Sie! Da Versicherer nicht willens und auch in der Lage sind, selbst zu urteilen, muss
erst einmal auf den Schuldvorwurf der entsprechenden Behörde abgestellt werden - zudem ist zunächst einmal
ohnehin jeder Täter unschuldig!?
Des weiteren ist dieser Leistungsbereich auch nicht das geeignete Mittel, um Ihren Nachbarn zu ärgern. Wer
Strafverfahren selbst in Gang setzt, um die Bestrafung eines anderen zu erreichen, muss dies ohne Rechtsschutz
tun. Darüber hinaus gehen diese Verfahren in aller Regel aus wie das "Hornberger Schießen".
In Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen sind also die Kosten der Verteidigung vom Versicherungsschutz umfasst.
Bei vorsätzlicher Begehungsweise einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit besteht kein Versicherungsschutz.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Diese Leistungsart beinhaltet im wesentlichen das, was früher als "Führerschein-Rechtsschutz" bezeichnet
wurde. Es besteht Rechtsschutz in Verfahren wegen Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung des Führerscheines,
z.B. wenn ein Zuckerkranker seinen Führerschein von der Behörde nicht wiederbekommt, obwohl sich sein
Gesundheitszustand wesentlich gebessert hat. Oder in Flensburg sammelt sich Punkt für Punkt. Auch soll
nicht verschwiegen werden, dass viele Verkehrsteilnehmer alkoholgefährdet sind. Der Rechtsschutz umfasst
auch Verfahren wegen Fahrtenbuchauflagen oder Verkehrserziehungsmaßnahmen.
Arbeits-Rechtsschutz
Die Zahl der Arbeitslosen ist schon bedrückend. "Natürlich" hilft hier zunächst einmal das "Stempelgeld".
Aber ein von Arbeitslosigkeit Betroffener fühlt sich sicherlich nicht sehr wohl in seiner Haut. Vor allen
Dingen ältere Arbeitnehmer haben nach einer Kündigung kaum noch eine Chance, einen Arbeitsplatz zu finden.
Im übrigen besteht im Zeichen der zunehmenden Rationalisierung und Automatisierung der Arbeitsprozesse für
zahlreiche Berufe kein Bedarf mehr - oder es ist "Made in China".
Auch ist der Bericht des "Club of Rome" über den Wegfall von Arbeitsplätzen durch verstärkten Einsatz von
Mikroprozessoren zur Steuerung von Industrierobotern nicht gerade ermutigend. Angesichts dieser Umstände
sollten Sie nichts unversucht lassen, um Ihren evt. gefährdeten Arbeitsplatz zu erhalten. Zudem gewährt das
Kündigungsschutzgesetz eine gewisse Sicherheit. Nur - wer kennt sich damit genau aus? Hier müssen auch zwingende
Fristen gewahrt werden usw.. Anwaltlicher Rat ist besonders teuer, weil der Streitwert, nach dem sich die
Gebühren des Anwalts richten, mit 3 Monatsgehältern recht stattlich ausfällt. Oft lohnt sich aber hier das
Streiten, da es oft zu einem mehr oder weniger günstigen Vergleich kommt mit einer angemessenen Abfindung.
Wichtig in diesem Zusammenhang: In Auseinandersetzungen um Ihren Arbeitsplatz muss einschließlich der 1.
Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seine Kosten selbst tragen, gleichgültig wie der Prozess ausgeht.
Sehr oft reicht der gerade erstrittene Abfindungsbetrag aus, um die Anwaltsgebühren zu zahlen. Der größte
Vorteil des Leistungsbereichs "Arbeits-Rechtsschutz" ist demzufolge die Übernahme dieser Kosten, die sonst
-wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben- garantiert auf Sie zukommen.
Um die Beamten nicht zu vergessen. Auch ihre Dienstverhältnisse sowie Versorgungsansprüche können unter dem
Kostenschutz dieses Leistungsbereichs rechtlich überprüft werden.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Den kleinen Unterschied in der Formulierung wollen wir sofort klarstellen. Im Unterschied zum bisherigen heißt es
hier Sozialgerichts-Rechtsschutz. Mit anderen Worten: erst wenn es zur gerichtlichen Überprüfung der
Erwerbsminderung, der Arbeitslosengeldkürzung, des Rentenantrages, der Kindergeldsache kommt, setzt
Kostenschutz ein. Denn im vorgerichtlichen Bereich ist die Einschaltung eines Anwaltes häufig nicht
erforderlich, da sich evt. Unklarheiten ohnehin nur durch ärztliche Untersuchungen oder andere Gutachten
beseitigen lassen. Sozialgerichts-Rechtsschutz dient also der Wahrnehmung Ihrer Interessen vor deutschen
Sozialgerichten.
Steuer-Rechtsschutz
Dieser Leistungsbereich deckt die Kosten, um Prozesse vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten führen
zu können, wenn um Steuern oder andere Abgaben gestritten wird, oder um Sie gegen den Vorwurf zu verteidigen,
eine Steuer-Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Z.B. wenn es darum geht, ob die Kosten für den im Ausland
absolvierten Fortbildungslehrgang als Werbungskosten abgesetzt werden können.
Neben der privaten Sphäre sind auch Kfz-Steuer- oder Zollstreitigkeiten versicherbar. Auch im Immobilienbereich
besteht teilweise Kostenschutz. Aber Vorsicht: rechtliche Auseinandersetzungen über Erschließungs- oder
Bewertungsangelegenheiten würden die Grenzen eines noch zahlbaren Versicherungsbeitrages ebenso sprengen
wie Steuerstreitigkeiten von Selbständigen oder Firmen bzw. gewerblich genutzter Objekte.
Steuer-Rechtsschutz deckt also die Kosten eines Finanz- oder Verwaltungsgerichtsverfahrens wegen der
Verletzung des deutschen Steuer- und Abgaberechts, jedoch nicht im Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit
oder gewerblicher Objekte.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Sie haben mit Ihrer Meinung durchaus recht: dieser Leistungsbereich passt eigentlich gar nicht in das System.
Die Versicherer wollten aber das Leistungsangebot zugunsten des Kunden abrunden. Dieser Baustein ist eigentlich
der heikelste Leistungsbereich und dazu noch extrem kostenintensiv. Denn es kommt bei der Bestimmung des
ursächlichen Ereignisses (sprich: Versicherungsfalles) sehr oft zu Missverständnissen.
Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den sog. Schadenversicherungen. Demzufolge muss ein konkretes Ereignis
eingetreten sein, welches die Rechtslage verändert hat, z.B. der Erbfall durch den Tod des Erblassers.
Natürlich ist es einigermaßen wissenswert, sich einmal rein vorsorglich von seinem Rechts-anwalt über das neue
Scheidungsrecht beraten zu lassen oder zu erfahren, wie das mit der Erbschaft wird, wenn der alte Herr - statt
für den zukünftigen Erben zu sparen- in Saus und Braus lebt oder sich gar mit einer gleichgesinnten älteren
Dame zusammentut.
Der Anwalt freut sich: denn auch hier wird weder nach Erfolg noch nach Zeitaufwand abgerechnet, sondern nach
der Gebührenordnung. Dieser "Spaß" kann Sie ganz schnell mal 1000,- Euro oder mehr kosten, wenn z.B. ein Haus
zur Erbmasse zählt. Und das evt. schon nach 20 Minuten Beratung.
Es sei hier also wohl überlegt, ob die Beratung wirklich notwendig ist, d.h., ob tatsächlich eine Änderung der
Rechtslage vorliegt oder nur reine Besorgnis über wirtschaftliche Entwicklungen.
In aller Regel ist hier aber immer noch genügend Zeit, um die Deckungszusage mit dem Versicherer abzustimmen.
Allerdings darf die Beratungssache nicht eskalieren, sonst entfällt der Kostenschutz. Wird sie streitig, wie der
Jurist sagt, und kommt es mit den Miterben oder Unterhaltsberechtigten zur schriftlichen oder gar prozessualen
Auseinandersetzung, kann der Anwalt keine Beratungskosten mehr abrechnen und der Versicherer natürlich auch
keine Beratungskosten mehr erstatten.
Also zusammengefasst: Der Beratungs-Rechtsschutz deckt die Kosten der Beratung im Familien- und Erbrecht, wenn
eine Änderung der Rechtslage eingetreten ist und durch die Beratung die Sache erledigt wurde.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
In diesem Leistungsbereich geht es um die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Disziplinar- oder Standesvergehens.
Der Bereich betrifft Beamte, denen eine dienstliche Verfehlung vorgeworfen und gegen die ein Disziplinarverfahren
eingeleitet wird. Auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen, wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, die gegen das
Standesrecht verstoßen, können hier Versicherungsschutz erhalten.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Im Zusammenhang mit den Problemen um den sozialen und privaten Wohnungsbau wurde immer wieder die
Mietgesetzgebung sowie die Mietrechtssprechung diskutiert. Viele sind der Auffassung, dass der Mieterschutz
überstrapaziert wird. Es ist mit gesundem Menschenverstand sicher schwer nachzuvollziehen, dass z.B. eine
Klage auf Mieterhöhung durch sage und schreibe 13 Vergleichswohnungen belegt, abgewiesen wurde oder, dass
eine Heizkostenabrechnung, durch die überall bekannten Ablesefirmen "glorios" erstellt, nicht nachvollziehbar
und damit falsch sein soll.
Des einen Freud, des anderen Leid. Die mietrechtliche Materie ist schon etwas kompliziert, sodass Mieter und
Vermieter ohne juristischen Beistand kaum eine Chance haben. Hier gibt es Kostenschutz für Streitigkeiten aus
Miet- und Pachtverhältnissen. Den jeweiligen Mietvertrag müssen Sie allerdings selbst aushandeln. Kostenschutz
besteht erst, wenn sich ein Streit aus einem abgeschlossenen Vertrag entwickelt.
Was ein dingliches Recht ist, weiß kaum jemand und gerade deshalb braucht man diesen Rechtsschutz. Natürlich
ist diese Argumentation wenig glücklich, aber welcher juristische Laie weiß denn tatsächlich, was es damit auf
sich hat. Machen wir also einen bescheidenen Versuch:
- Schuldrecht ist die Beziehung zwischen Person zu Person. Man geht z.B. mit jemandem eine Rechtsbeziehung ein,
indem man mit ihm einen Vertrag schließt oder ihn evt. schädigt. Dann schuldet man Vertragserfüllung oder
Schadenersatz.
- Dingliche Rechte bestehen zwischen einer Person und einer Sache. Sie sind Eigentümer eines Grundstückes oder
eines Kraftfahrzeuges? Auch wenn diese Sache z.B. verliehen ist, bleiben bei Ihnen die Eigentümereigenschaft
und damit bestimmte Rechtsansprüche.
Die Abwicklung dieser beiden Rechte erfolgt nach unterschiedlichen Rechtsnormen. Und um nun alle Rechte eines
Mieters, Vermieters, Pächters, Eigentümers oder sonst dinglich Berechtigten abzusichern, wird das dingliche
Recht im Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ausdrücklich genannt. Sie können also getrost wieder vergessen,
was dieses ominöse dingliche Recht ist, es ist ja ohnehin versichert.
So haben Sie normalerweise mit Ihren Nachbarn keinerlei schuldrechtliche, d.h. vertragliche Beziehungen. Wenn
einer von diesen jedoch seine Garage aufstocken will und damit Ihren sonnigen Wintergarten zu einem
"Schattenkabinett" verwandelt, ist Ihr Eigentum, Ihr dingliches Recht, gefährdet. Also können Sie mit
Kostenschutz gegen den nachbarlichen Bauantrag die notwendigen verwaltungsrechtlichen Schritte einleiten.
Im Nachbarrecht besteht übrigens auch dann Kostenschutz, wenn sich z.B. der Ziergarten Ihres Nachbarn
mangels Pflege in einen Dschungel verwandelt und dadurch Ihr Nutzgarten verunkrautet.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gewährt also Kostenschutz, um Streitigkeiten aus Miet- und
Pachtverhältnissen sowie dinglichen Rechten an bebauten oder unbebauten Grundstücken zu klären.
Die häufigsten Rechtsschutz-Kombinationen
Die oben aufgezeigten Leistungsarten werden nicht einzeln angeboten, sondern in Produkte gepackt. Fünf Rechtsschutz-Kombinationen haben sich im Laufe der Jahre besonders bewährt. Sie bieten einen bedarfsgerechten Rechtsschutz im beruflichen und privaten Bereich.
1. Verkehrs-Rechtsschutz
Die älteste Rechtsschutzart (siehe oben). Diese Kombination umfasst:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
-Straf-Rechtsschutz
-Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
-Vertrags-Rechtsschutz für das Fahrzeug
-Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
-Straf-Rechtsschutz
Außerdem haben Sie Rechtsschutz beim Lenken fremder Fahrzeuge und sogar als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln sind Sie versichert.
2. Familien-Rechtsschutz
Für Vater, Mutter, minderjährige Kinder und für volljährige, unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, die noch
in der Schul- oder Berufsausbildung stehen.
Diese Kombination umfasst den privaten, bei Arbeitnehmern auch den beruflichen Bereich (in keinem Fall jedoch
den Verkehrs-Rechtsschutz). Versichert sind:
-Schadenersatz-Rechtsschutz
-Straf-Rechtsschutz
-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
-Vertrags-Rechtsschutz
-Arbeits-Rechtsschutz
-Sozialgerichts-Rechtsschutz
-Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
-Steuer-Rechtsschutz
-Beratungs-Rechtsschutz
-Grundstücks- bzw. Wohnungs-Rechtsschutz (auf Wunsch gegen Mehrbeitrag)
3. Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
Die gebräuchlichste Rechtsschutz-Kombination für die motorisierte Familie. Sie fasst
-Verkehrs-Rechtsschutz und
-Familien-Rechtsschutz
in einem Vertrag zusammen. Die Fahrzeuge der volljährigen Kinder müssen gesondert versichert werden.
4. Firmen-Rechtsschutz
Für Unternehmen, Selbständige und freiberuflich Tätige. Er erstreckt sich auch auf die Arbeitnehmer der
Versicherten bei ihrer beruflichen Tätigkeit.
Diese Kombination umfasst:
-Schadenersatz-Rechtsschutz
-Arbeits-Rechtsschutz
-Sozialgerichts-Rechtsschutz
-Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
-Straf-Rechtsschutz
-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten interessante Kombinationen aus Firmen-, Verkehrs- sowie Familien-
Rechtsschutz an. Dann besteht umfassender Versicherungsschutz gleichermaßen für den beruflichen wie auch den
privaten Bereich des Versicherungsnehmers.
5. Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Die umfassende Rechtsschutz-Kombination für den landwirtschaftlichen Betrieb. Sie fasst in einem Vertrag
zusammen:
-Verkehrs-Rechtsschutz
-Familien-Rechtsschutz
-Firmen-Rechtsschutz
Versichert sind der Landwirt und seine Familie einschließlich der Altenteiler und -im Rahmen ihrer Tätigkeit
für den Hof- die Arbeitnehmer des Landwirts.
Warum manche Risiken von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sind
Sie kennen sicherlich das Gerücht, dass Lloyds London schlechthin alles versichert, also nicht nur die Stimme des berühmtesten Opernsängers, sondern auch die Beine der vergötterten Balletttänzerin. Die Höhe des entsprechenden Beitrages kennt man nicht.
Natürlich ist fast alles versicherbar, aber zu welchem Preis? Aus diesem Grunde liegt es im Interesse aller Versicherungsnehmer, nur solche Risiken abzusichern, die bei jedem einzelnen Versicherten denkbar sind und einen möglichst geringen Beitrag leisten zu müssen. Daher müssen besondere Risiken, die extrem kostenintensiv oder nicht kalkulierbar oder nur für eine Minderheit von Interesse sind oder wo der Schadenfall schon vorprogrammiert ist, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Nur hierdurch wird eine Reduzierung der Schadenleistungen und damit ein günstiger Versicherungsbeitrag zum Vorteil aller Versicherten ermöglicht. Der Ausschluss umfasst daher:
-das Recht der Handelsgesellschaften
Rechtsstreitigkeiten dieser Gesellschaften sind derart umfangreich, dass häufig dort angestellte Anwälte tätig werden.
-das Patent- und Urheberrecht
Hier werden nicht selten jahrelang mit aufwändigen Gutachten und enormen Kosten Prozesse geführt. Glauben Sie, jemals eine derart bahnbrechende Erfindung zu machen?
-das Enteignungsverfahren
Streit gibt es in der Regel nur wegen der Höhe der Entschädigung (nicht Schadenersatz!), und diese liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.
-das Konkursverfahren gegen den Versicherten
Hier ist sowieso alles zu spät!
-Spiel-Wette/Termin- und Spekulationsgeschäfte
Hier existieren bereits gesetzliche Einschränkungen oder wollen Sie vor Gereicht einen "Grand mit Vieren" nachspielen lassen?
-das Familien- und Erbrecht (hierfür gibt es jedoch Beratungs-Rechtsschutz)
-die Streitigkeiten des Versicherten im Zusammenhang mit dem Bau-Risiko
Kennen Sie einen Bauherrn, der nicht mit Architekten, Bauträgern, Handwerkern usw. im Streit lag? In diesem Bereich ist der Rechtsstreit vorprogrammiert. Können Sie sich vorstellen, um welche Summen gestritten wird, wenn die Heizung nicht richtig dimensioniert, die Fenster oder das Dach undicht sind oder sonstiger Pfusch am Bau zusammenkommen? Möchten Sie Ihren Versicherungsbeitrag für derartige Streitigkeiten verwendet wissen, obwohl Sie selbst nie oder nie mehr in die Verlegenheit kommen, zu bauen? Soll der Beitrag um ein vielfaches erhöht werden, um einigen wenigen zugute zu kommen? Doch sicherlich nicht! Denn es gilt: optimaler Versicherungsschutz für alle, bei akzeptablem Versicherungsbeitrag für alle.
Ausgeschlossen sind auch alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten (z.B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug usw.). Im Straßenverkehrsrecht wird jedoch solange Rechtsschutz gewährt, wie kein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatzes ergangen ist. Bei Bußgeldverfahren besteht Rechtsschutz ohne Rücksicht darauf, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt.
Beiträge
Bei Rechtsschutzversicherungen gibt es teils große Unterschiede in den Beiträgen, aber auch in den Bedingungen.
Wenn Sie ein günstiges Angebot benötigen, so richten Sie Ihre Mail an
Bitte geben Sie an, ob Sie Arbeitnehmer, verbeamtet oder gewerblich bzw. freiberuflich tätig sind und welche Sparten Sie versichern möchten (siehe oben: Die häufigsten Rechtsschutz-Kombinationen).
Falls Sie gewerblich bzw. freiberuflich tätig sind, so benötigen wir für die Berechnung Ihres Beitrages die Anzahl der tätigen Mitarbeiter im Betrieb. Bitte geben Sie an, um welchen Betrieb es sich dabei handelt.
Sind Sie Landwirt, so teilen Sie uns bitte mit, wie viel ha Land Sie insgesamt bewirtschaften.