Reiseversicherungen
Informationen
Zur Goldenen Hochzeit leistete sich ein deutsches Ehepaar eine 90-tägige Kreuzfahrt mit dem Luxusschiff
"Queen Elizabeth II". Pauschalpreis inkl. Reiserücktrittskostenversicherung: umgerechnet 290.400,- Euro.
Kurz vor Beginn der Reise erkrankte ein Ehepartner so schwer, dass die Reise storniert werden musste.
Der Reiseveranstalter verlangte hierfür 80.270,- Euro und die Versicherung musste den Betrag zahlen.
Dass dieser Fall schon ein paar Jahre zurückliegt, haben Sie sicher schon bemerkt. Und dass er nicht
gerade typisch ist für den deutschen Pauschaltouristen, ist auch sicher. Aber: was hätte das Ehepaar
gemacht, wenn es keine Rücktrittskostenversicherung abgeschlossen hätte? Wäre es an den Bettelstab
gebracht worden, weil sämtliche Ersparnisse für die Reise draufgegangen sind oder gehörte es womöglich
zu den "oberen Zehntausend", die den Reisepreis einfach so aus der Portokasse zahlen? Wir wissen es nicht.
Fest steht jedenfalls, dass der deutsche Urlauber ein ziemlich vorsichtiger Mensch ist. Jeder vierte
von uns schließt für die kostbarsten Wochen des Jahres eine Reiseversicherung ab. Tendenz allerdings
fallend. Angeboten werden u.a.: Reisekranken-, Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-,
Reisehaftpflichtversicherungen und sog. "Rundum-Sorglos-Pakete".
Reiserücktrittskostenversicherung
Jeden von uns kann es einmal treffen: Unerwartet muss die schon lange gebuchte Reise abgesagt werden.
Zum persönlichen Leid und Ärger kommen dann noch finanzielle Belastungen. Denn Reiseveranstalter langen
besonders bei kurzfristigen Stornierungen heftig zu. Hiergegen hilft eine Reiserücktrittskostenversicherung.
Sie übernimmt auch zusätzlich bei verspätetem Reiseantritt die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise, aber
nur, wenn die Verspätung nicht in Ihrem eigenen Verschulden liegt. Haben Sie z.B. verschlafen, weil die
Batterien Ihres Weckers den Geist aufgegeben haben, so kann die Reise ein teures Vergnügen für Sie werden.
Apropos teuer: je teurer die Reise ist und je früher diese gebucht wird, desto sinnvoller ist der
Abschluss einer solchen Versicherung. Der Reiseversicherer zahlt im Ernstfall die anfallenden
Stornogebühren. Bricht sich z.B. ein Kreuzfahrer zwei Tage vor Reiseantritt ein Bein, darf der
Veranstalter zu diesem Zeitpunkt rund 80 % der überwiesenen Summe als Stornogebühr behalten. Bei
einem Reisepreis von 3.500,- Euro würde der verhinderte Kreuzfahrer 2800,- Euro verlieren.
Wer einen Tarif mit Selbstbeteiligung wählt, muss im Ernstfall 20% des Reisepreises selbst übernehmen.
Das sind bei 3.500,- Euro immerhin 700,- Euro. Die Versicherung sollte möglichst zeitnah zur Buchung erfolgen,
jedoch spätestens 30 Tage vor Reiseantritt.
Auslandsreisekrankenversicherung
Einmal am Urlaubsort angekommen, warten weitere Risiken, wie z.B. Krankheit. Die raubt nicht nur den
Urlaubsspaß, sondern kann auch ganz schön ins Geld gehen. Wer z.B. in Amerika in die Klinik muss, ist
schnell 2.000,- Euro los - Tag für Tag. Ein Ambulanzflug aus der Karibik nach Deutschland kostet gut 60.000,- Euro,
der Heimflug aus Mallorca etwa 10.000,-, aus Australien sogar bis zu 100.000,- Euro.
Trotz dieser Kostenrisiken hat sich die Auslandsreisekrankenversicherung nicht als Muss bei den Reisenden
etabliert. Im Gegenteil: Laut Angaben des Verbandes der privaten Krankenversicherung, hatten die Deutschen
2003 noch 26,6 Millionen Verträge im Reisegepäck, 2008 waren es "nur" noch gut 21 Millionen. Die Zahl der
verunglückten oder erkrankten Reisenden nahm währenddessen zu. Allein der ADAC, der weltweit 16
Notrufstationen und vier eigene fliegende Intensivstationen unterhält, meldet Jahr für Jahr neue Rekordzahlen.
Fein raus sind privat Krankenversicherte, denn ihre Police deckt dieses Risiko mit ab. Kassenpatienten
dagegen müssen aufpassen. Außerhalb Europas sind sie meist nicht versichert. Und in Europa bekommen sie
auf Krankenschein oft nicht alle ärztlichen oder medizinischen Leistungen erstattet. Deshalb empfiehlt
es sich dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Die Police ist aber auch für
privat Krankenversicherte sinnvoll, die eine Selbstbeteiligung in ihrem Vertrag vereinbart haben. So
wird ihre Beitragsrückerstattung nicht gefährdet.
Reisegepäckversicherung - nicht empfehlenswert
Alle anderen Reisepolicen sind in der Regel überflüssig. Wer auf sein Gepäck achtgibt und sich vorsichtig
verhält, benötigt keine Reisegepäckversicherung, und wer nicht aufpasst, bekommt im Schadenfall sowieso
kein Geld. Praktisch bedeutet dies, so aufzupassen, als sei man nicht versichert.
Ein Urteil des Landgerichtes Nürnberg möge den Sachverhalt verdeutlichen:
Wer auf einem dicht belebten Platz in der Innenstadt seine Fototasche absetzt, um in seiner Kleidung
ein Taschentuch zu suchen und dabei über eine halbe bis ganze Minute weder Körper- noch Blickkontakt zu
seiner Tasche hat, erhält im Falle eines Diebstahls nichts von seiner Versicherung. Er handelt nämlich grob
fahrlässig.
Oder - das Amtsgericht Bad Oynhausen: Wem es nach einem Diebstahl im Ausland mangels Sprachkenntnissen
nicht gelingt, bei der Polizei Anzeige zu erstatten, begeht eine Obliegen-heitsverletzung und bekommt kein
Geld von der Versicherung.
Also besser Finger weglassen. Die Police ist kein echter Schutz, sondern meist ein reiner Kostenfaktor
und damit überflüssig. Ebenso Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung. Viel sinnvoller ist es, die
Privathaftpflicht nicht nur als Schutz für die Reise, sondern für das ganze Jahr abzuschließen. Gleiches
gilt für die Reiseunfallversicherung.
Beiträge
Auslandsreisekrankenversicherung (ohne Selbstbeteiligung)
Versichert sind:
Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten
Medikamente
Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung
die notwendigen Transportkosten ins Krankenhaus
die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransportes - auch mit dem Flugzeug
im Todesfall Bestattung im Ausland oder Überführung (bis zu 12.000,-Euro)
Jahresbeitrag: 8,- Euro pro Person ohne Selbstbeteiligung (bis zum 69.Lj.)
Antragstellung bitte per Email an
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