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Risikolebensversicherungen

Informationen


Geschichtliches

Die alten Römer waren kluge Leute. Schon mehr als 2.000 Jahre, bevor Georg Büchmann seine "Geflügelten Worte" herausgab, bemühten sie sich redlich um Material für dessen Zitatensammlung und gaben wirklich tiefgründige Weisheiten von sich. Wie z.B. "mors certa - hora incerta, was auf deutsch nichts anderes heißt, als: "der Tod ist gewiss - die Stunde ungewiss."
Sehr zutreffend. Und damit sind wir auch schon gleich beim Problem der Lebensversicherer, nämlich der Frage: wie ist dieses Risiko "Tod" abzuschätzen?
Nun, als Blaise Pascal vor über 300 Jahren sein Gesetz der großen Zahl entdeckte (vgl. Punkt "Was ist eine Versicherung?"), war es nur noch ein Problemchen. Denn seitdem wissen wir, dass sich die Sterbewahrscheinlichkeit berechnen lässt, wenn ausreichendes Beobachtungsmaterial zur Verfügung steht. Dies war aber genau der Haken.
Machen wir deshalb eine kleine Reise in die Vergangenheit. Was halten Sie von London? Sagen wir, in die 80er Jahre des 17.Jahrhunderts. Dort versucht gerade die "Royal Society" (deren Mitglieder alle herausragende Gelehrte sind), eine mathematisch fundierte Untersuchung über die Lebenserwartung des Menschen durchzuführen.
Genau der richtige Mann für solche Angelegenheiten schien Edmund Halley (geb. 1656) zu sein, der -ganz nebenbei- 1682 den Halley`schen Kometen entdeckte und als erster im Nordlicht ein magnetisches Phänomen erkannte. Selbstverständlich ist dieser Halley auch mit der neuen Wahrscheinlichkeitsrechnung vertraut.
Aber Halley hat große Schwierigkeiten. Er braucht Beobachtungsmaterial, insbesondere Sterberegister und hat sie nicht. Die alten von London sind zu salopp geführt. Was nun? Ein gewisser Mister Justell, Sekretär der Royal Society, hat den rettenden Einfall. Er erinnert sich, dass ein gelehrter Pfarrer in Breslau namens Neumann mithilfe gutgeführter Kirchenbücher seiner evangelischen Gemeinde statistische Ermittlungen durchgeführt hatte. Anfang 1692 bekommt Halley die Unterlagen Neumanns und ein Jahr später kann er die Ergebnisse seiner Forschungen präsentieren: Sterbetafeln mit der wahrscheinlichen Lebenserwartung für jede Altersstufe. Die Verwendungsmöglichkeiten der Tafeln liefert Halley gleich mit. Zum Beispiel die Bestimmung der wahrscheinlichen Anzahl waffenfähiger Männer oder die Errechnung von Preisunterschieden einer Lebensversicherung bei unterschiedlichen Eintrittsaltern. Selbstverständlich enthält die Untersuchung von Halley -wie könnte es anders sein?- auch die erforderlichen Rechenregeln. Hiermit ist ein entscheidender Schritt in Richtung mathematisch exakt kalkuliertem Lebensversicherungsbeitrag getan.
Übrigens: Edmund Halley starb als königlicher Astronom im Jahre 1742 in Greenwich im biblischen Alter von 85 Jahren.

Sterbetafeln sind heute wichtigster Bestandteil der Beitragskalkulation von Lebensversiche-rungsunternehmen. Allerdings sind die von Halley heute nicht mehr aktuell und längst überholt. Die Lebenserwartung hat sich nämlich seit damals wesentlich erhöht. Die Menschen werden älter und somit das Todesfallrisiko geringer. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines neugeborenen Jungen betrug im Deutschen Reich 1871/1881 nur 35,6 Jahre, die eines neugeborenen Mädchens 38,5 Jahre. Heute sind es gerundet 76 bzw. 82 Jahre. Auffällig ist dabei, dass Frauen eine deutlich höhere Lebenserwartung haben als Männer. Heutzutage werden Frauen im Schnitt knapp 6 Jahre älter als ihre männlichen Kollegen. Die Gründe dafür seien hier nicht erörtert, denn sie spielen für uns keine Rolle. Anders ausgedrückt: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine versicherte Frau während der Versicherungsdauer stirbt, ist geringer als die eines gleichaltrigen Mannes mit gleichem Versicherungsvertrag. Daraus folgt, dass Frauen einen geringeren Beitrag für ihre Lebensversicherung zu zahlen haben als Männer, was ja auch rechtens ist.

Da die Lebenserwartung des Menschen wesentlich von seinem Gesundheitszustand abhängt, stellt Ihnen Ihr Lebensversicherer im Antragsformular Gesundheitsfragen - und nicht wenige. Das ist nicht etwa eine Schikane, sondern im Interesse aller Versicherten. Täte er es nicht, dann würde doch jeder, der sein Ende nahen sieht, noch schnell eine möglichst hohe Lebensversicherung abschließen, oder nicht? Dies hätte dann zur Folge, dass eine sog. "negative Auslese" stattfinden würde und die Beiträge für Ihre Lebensversicherung ins Unbezahlbare schießen würden.
Übrigens: Solche Gesundheitsprüfungen fanden bei englischen Lebensversicherern schon um das Jahr 1600 statt. Der "Kandidat" wurde dabei von den Direktoren der Gesellschaft auf Herz und Nieren geprüft. Dabei konnte es durchaus passieren, dass ein besonders gesund aussehender Mann gerade wegen seines blühenden Aussehens abgelehnt wurde, da man fürchtete, er neige zu "Schlagfluß" (heute Schlaganfall). Ein anderer war wegen mehrfachen Bankrottes nicht versicherbar. Auch taube oder nervöse Menschen hatten kaum eine Möglichkeit, angenommen zu werden. Heutzutage sieht dies etwas anders aus: viele Risiken, die noch vor Jahren als unversicherbar galten, werden heute in den meisten Fällen gegen einen entsprechenden Beitragszuschlag in Deckung genommen.


Wer benötigt eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person(en) einen vertraglich festgelegten Kapitalbetrag aus, mit dessen Erträgen die Hinterbliebenen Versorgungslücken schließen können, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Eine Risikolebensversicherung benötigen vor allen Dingen:

  • junge Familien, bei denen die Versorgungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind,
  • Alleinerziehende, die ihre Kinder versorgt wissen wollen, falls ihnen selbst etwas zustößt,
  • Selbständige, die erst kurz oder gar nicht Mitglied der gesetzlichen Sozialversicherung sind, um ihre Familie vor finanziellen Problemen zu schützen und
  • Personen, die langfristige Abzahlungsverpflichtungen eingegangen sind (z.B. Hausbau) und ihre Familie nicht überschuldet zurücklassen möchten.


  • Wie wähle ich die richtige Versicherungssumme?

    Hier eine pauschale Antwort zu geben, ist nicht ganz einfach. Es kommt dabei vor allen Dingen auf Ihre Familien- und Vermögensverhältnisse an. Die entscheidende Frage für die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme ist: Was geschieht, wenn der Haupternährer der Familie plötzlich stirbt? Es muss also geprüft werden, wie hoch die Renten- und Versorgungsansprüche der Hinterbliebenen sind. Diese werden bei jungen Familien etwa ein Drittel, bei mehreren Kindern höchstens die Hälfte des bisherigen Einkommens ausmachen. In der Regel besteht Bedarf für weitere Vorsorge nur dann, wenn der Ernährer der Familie noch keine 50 Jahre alt ist, weil danach höhere Rentenansprüche gegeben und die Kinder meist aus dem Hause sind. Aus diesem Grunde reicht es auch regelmäßig aus, als Endalter einer Risikolebensversicherung das 55.Lebensjahr zu wählen. Denn wird von vornherein ein höheres Endalter festgelegt, z.B. das 60. oder 65 Lebensjahr, so sind die Beiträge von Anfang an ein gutes Stück höher, weil das Risiko des Todes mit zunehmender Vertragsdauer größer wird. Wer sich hier allerdings unsicher ist, sollte von Beginn an ein höheres Endalter als 55 vereinbaren. Er zahlt dann zwar höhere Beiträge, kann den Vertrag aber jederzeit kündigen, wenn der Versicherungsschutz nicht mehr notwendig ist.

    Es gibt eine Faustformel für die "Normalfamilie" , mit der Sie die Versicherungssumme (VS) einigermaßen gut abschätzen können:

    Familie mit kleinen Kindern: VS = das Fünffache Bruttojahreseinkommen
    Familie mit älteren Kindern: VS = das vierfache Bruttojahreseinkommen
    Familie ohne Kinder: VS = das dreifache Bruttojahreseinkommen

    Dabei ist zu beachten, dass bei o.g. Versicherungssummen die Hinterbliebenen nicht nur von den Zinsen leben können, sondern dass auch das Kapital mit der Zeit aufgebraucht wird, dass sich also eine jüngere Witwe um eigenes Einkommen bemühen muss, sobald das Alter der Kinder dies gestattet. Andernfalls müssten die o.g. Summen um etwa 50% erhöht werden.



    Beiträge


    Der Beitrag für eine Risikolebensversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme, dem Geschlecht, dem Alter der versicherten Person, der Laufzeit des Vertrages und seit einigen Jahren danach, ob Sie Raucher sind oder nicht. Für Raucher gibt es teils erhebliche Zuschläge.
    Die Bruttoprämien sind immer noch überkalkuliert. Die meisten Gesellschaften sind dazu übergegangen, entweder auf die Beiträge durch eine Sofortverrechnung der Überschüsse einen Nachlass zu gewähren oder durch einen Sofortbonus die Versicherungssumme zu erhöhen. Man sollte sich eher an den Nettobeiträgen orientieren, da dies die aktuellen Zahlbeiträge sind. Allerdings sind diese nicht auf Dauer garantiert. Überschussbeteiligung oder Bonus können zu laufenden Verträgen geändert werden.

    Nun zum Berechnungsformular. Wenn Sie Nichtraucher sind, so haben wir für Sie einen sehr preiswerten Versicherer. Sollten Sie Kettenraucher sein, so ist dieses Berechnungsformular die beste Möglichkeit, sich das Rauchen für immer abzugewöhnen.

    Sollten Sie Raucher und dazu noch Motorradfahrer sein, dann möchten wir Ihnen unser herzliches Beileid aussprechen! Sie sind fast schon ein hoffnungsloser Fall für die Versicherung. Aber nur fast. Hilferufe nehmen entgegen:


    Bitte klicken Sie hier, um Ihren Beitrag zu berechnen. Das Formular ist ganz einfach gestaltet. Und nun viel Spaß beim Sparen!