Staatlich geförderte Vorsorgeversicherungen
Informationen
Die private und betriebliche Altersvorsorge ist in der heutigen Zeit geradezu eine Pflicht geworden, da schon
jetzt die gesetzliche Rente nicht ausreicht. Währungsumstellung, Inflationsrate und der demografische Wandel
führen zu realen Rentenkürzungen. Gut beraten, wer rechtzeitig vorsorgt. Und oft hilft der Staat mit einer
Förderung sogar noch dabei. Je früher man mit der Vorsorge beginnt, desto mehr kommt am Ende dabei heraus -
begünstigt durch den Zinseszins-Effekt.
Im folgenden möchten wir Ihnen zu Ihrer Information die marktüblichen Vorsorgeprodukte vorstellen, die nicht
alle staatlich gefördert werden, aber dadurch unter Umständen die bessere Wahl für Sie sein können, da eine
höhere Flexibilität mit diesen Vorsorgeprodukten erreicht werden kann. Auch werden Vor- und Nachteile dadurch
besser hervorgehoben.
Private Altersvorsorgeversicherungen
Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung weist viele Gemeinsamkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung auf.
Sie zahlen eine gewisse Zeit jeden Monat Beiträge ein und im Rentenalter erhalten Sie dann eine Rente,
die Sie in der Regel monatlich ausbezahlt bekommen. Falls Sie aber bei Fälligkeit das gesamte Kapital
sofort erhalten möchten, können Sie bei Abschluss der privaten Rentenversicherung das sogenannte
Kapitalwahlrecht vereinbaren.
Ihre Beiträge werden je nach Vertrag mit einem Garantiezins verzinst. Dazu kommen noch die Überschüsse,
die Ihr Versicherungsunternehmen in den meisten Fällen erwirtschaftet. Ein Vorteil der privaten
Rentenversicherung ist die geringe steuerliche Belastung der monatlichen Auszahlungen. Wenn Sie
beispielsweise mit 65 Jahren in Rente gehen, müssen Sie "nur" 18 Prozent Ihrer Rente mit Ihrem persönlichen
Steuersatz versteuern. Bei Einmalauszahlung muss bei Verträgen, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden,
allerdings mindestens die Hälfte versteuert werden.
Wer im Alter seinen Lebensstandard aufrechterhalten will, der sollte sich rechtzeitig um eine private
Absicherung, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung, kümmern. Die private Rentenversicherung
wird zwar -im Gegensatz zur Riester- oder Rürup-Rente- nicht staatlich gefördert, kann aber nach
Bedarf sofort bei Rentenantritt komplett ausgezahlt werden. Ein weiterer Vorteil: Sollte der Versicherte
kurz nach Auszahlungsbeginn sterben, erhalten die Hinterbliebenen die Rente weiter ausbezahlt, da meist
eine Mindestauszahlungsdauer von 5, 10 oder 20 Jahren (Rentengarantiezeit) vereinbart wird. Nachteilig
ist allerdings die geringe Flexibilität in der Ansparphase. Wer vorzeitig an sein Geld will oder muss,
der muss mit Renditeeinbußen rechnen. Auch ist die private Rentenversicherung nicht Hartz-IV geschützt.
Sie muss also im Rahmen der Hartz-IV-Reform vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II verwertet werden.
Fondgebundene Rentenversicherung
Die fondgebundene Rentenversicherung ist eine Variante der klassischen privaten Rentenversicherung. Dabei
fließen die monatlich eingezahlten Beiträge in einen oder mehrere Investmentfonds. In der Regel erzielt
diese Anlageform eine höhere Rendite als die normale private Rentenversicherung. Je höher der Wert der
Fondanteile am Ende der Laufzeit, desto höher die Rente. Die Erträge sind somit von Börsenschwankungen
abhängig. Es empfiehlt sich, darauf zu achten, dass der Versicherer mehrere Fonds mit möglichen kostenlosen
Fondswechseln anbietet, um die Flexibilität der Anlage zu gewährleisten. Die Auszahlungen erfolgen wie bei
der klassischen Rentenversicherung.
Fondssparen
Fürs Alter vorsorgen können Sie auch, in dem Sie einen bestimmten Betrag regelmäßig in einen Fonds einzahlen.
Bei den meisten Sparplänen sind Sie ab 50,-Euro monatlich dabei. So können Sie langfristig ein beachtliches
Vermögen aufbauen. Die Betonung liegt auf "können", garantiert ist dies allerdings nicht. Die monatliche
Sparrate können Sie jederzeit nach Ihren Wünschen ändern. Ein Verkauf der Fondsanteile ist ebenfalls möglich -
ein Vorteil gegenüber der Riester- und Rürup-Vorsorge. Sie können aus einer Vielzahl unterschiedlicher Fonds
wählen. Ob Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds, Misch- oder Dachfonds - Sie haben die Auswahl. Die Fonds
unterscheiden sich nach den Anlageschwerpunkten und somit auch durch die damit verbundenen Chancen und Risiken.
Bei einem Aktienfonds wird ausschließlich oder zum größten Teil in Aktien investiert. Dabei werden Aktien
von verschiedenen Unternehmen gekauft, um das Risiko zu minimieren. Je breiter die Streuung, desto geringer
das Risiko. Trotzdem ist ein Aktienfonds natürlich konjunkturellen Schwankungen ausgesetzt. Das Prinzip bei
anderen Fonds ist ähnlich. Bei Immobilienfonds wird in Immobilien investiert, bei Rentenfonds in
festverzinsliche Wertpapiere. Mischfonds investieren sowohl in Aktien, als auch in Rentenpapieren.
Das Verhältnis von Aktien zu Rentenpapieren ist dabei je nach Risikofreude unterschiedlich. Bei konservativeren
Fonds ist der Rentenanteil höher, Risiko und Renditeerwartung sind allerdings geringer. Bei progressiven
Mischfonds ist es genau umgekehrt: den größeren Gewinnchancen steht ein höheres Risiko gegenüber. Bei sogenannten
Dachfonds werden Anteile aus verschiedenen Investmentfonds in einen Fonds zusammengemischt. Dadurch ist die
Risikostreuung noch besser als bei herkömmlichen Fonds.
Dadurch, dass Sie monatlich einen bestimmten Betrag in einen Fonds investieren, profitieren Sie vom sogenannten
Cost-average-Effekt. Denn bei höheren Kursen erwerben Sie weniger, bei niedrigeren Kursen hingegen mehr
Fondsanteile. Sie erzielen so einen günstigeren Durchschnittskurs, als wenn Sie jeden Monat eine bestimmte
Anzahl Fondsanteile kaufen. Der Fonds wird von einem Fondsmanager betreut. Somit müssen Sie sich nicht weiter
um Ihre Anlage kümmern. Diese Betreuung kostet natürlich auch etwas. In der Regel fallen Depot- und
Verwaltungsgebühren an.
Fondssparen bietet also eine solide zusätzliche Altersvorsorge, ohne dass die Flexibilität der Anlage
verloren geht. Je nach eigenem finanziellen Bedarf können jederzeit Anteile erworben oder verkauft werden.
Riester-Rente
Die Rente ist sicher...
...zu niedrig. Deshalb sollte man privat vorsorgen. Ein guter Weg ist für viele das staatlich geförderte
Sparen mit der Riester-Rente.
"Plakatieren verboten", möchte man nachträglich rufen, wenn man sich an den historischen Litfasssäulenanschlag
"Die Renten sind sicher." des ehemaligen Arbeitsministers Norbert Blüm erinnert. Längst steht fest: ohne private
Vorsorge klafft bei den meisten von uns eine große Rentenlücke. Dass Vater Staat sich noch nicht ganz aus der
Verantwortung verabschiedet hat, sollten clevere Sparer dabei gezielt nutzen. Attraktiv sind dabei ausgerechnet
die viel gescholtenen Riester-Produkte, da sie vom Staat durch Zulagen oder Steuererleichterungen gefördert
werden. Lange wurde an der Riester-Rente herumkritisiert, doch inzwischen hat sie sich zu einer echten
Alternative für jeden Geldbeutel entwickelt.
Ende 2006 lag die Zahl der künftigen Riester-Rentner schon bei über 8 Millionen - Tendenz steigend. Einer
der Gründe für diesen Riester-Boom: Die Bundesregierung setzte dem Bürokratiewahnsinn im Jahr 2005 bei der
Antragstellung für Riester-Produkte ein Ende. Riester-Sparer mussten davor jedes Jahr ein Antragsformular
ausfüllen. Doch seit 2006 wurden die Zulagen rückwirkend aufs Konto überwiesen. Sie als Verbraucher haben
also die Möglichkeit, bei Ihrem Versicherer einen einmaligen Dauerzulage-Antrag zu stellen. Die
Versicherungsgesellschaft regelt dann alles für Sie und das lästige Formularausfüllen an Neujahr entfällt.
Lediglich Änderungen Ihres Familienstandes oder Status in der Sozialversicherung müssen Sie Ihrem
Riester-Versicherer mitteilen. Dies ist wichtig, da beispielsweise nach der Geburt eines Kindes die
Zulage von Vater Staat erhöht wird.
Auch die Zertifizierungskriterien für Riester-Produkte haben sich zu Gunsten der Anleger verändert.
Riester-Anbieter müssen die Verbraucher jetzt noch besser über Anlagemöglichkeiten und Risiken informieren,
um die Zertifizierung zu erhalten. Es gibt bereits über 3.600 zertifizierte Riester-Produkte auf dem Markt.
Nur diese sichern den Kunden die staatlichen Zulagen. Zusätzlich zum verbesserten Verbraucherschutz müssen
Riester-Verträge jetzt auch noch die Flexibilität bei der Auszahlung erhöhen. Ganz gleich, ob in eine private
Rentenversicherung, einen Fonds- oder einen Banksparplan eingezahlt wird - die Anleger erhalten die
Möglichkeit, sich bei Rentenbeginn bis zu 30% des angesparten Kapitals auszahlen zu lassen. Dementsprechend
wird dann aber die monatliche Rente geschmälert.
Für die Riester-Rente gilt: Sie ist besser als ihr Ruf. Denn durch Grund- und Kinderzulage übernimmt der Staat
einen großen Anteil dieser Zusatzvorsorge. Besonders für Familien mit Kindern oder mit einem geringen Einkommen
lohnt sich die staatliche Förderung.
Beispiel:
Wenn eine Familie mit 3 Kindern und einem Bruttoeinkommen von 30.000,- Euro im Jahre 2009 die maximalen 4 Prozent
vom Bruttoeinkommen in die Riester-Rente einzahlt, wird dies folgendermaßen gefördert: 154,- Euro beträgt die
Grundzulage und 555,-Euro die Kinderzulage (185,- Euro pro Kind). Das heißt, dass 1.200,- Euro (4% des Bruttoeinkommens)
für die Riester-Rente angespart werden, davon aber 709,- Euro, also knapp 60 Prozent, vom Staat übernommen werden.
Übrigens: Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, erhalten Eltern eine Zulage von 300,- Euro. Wenn beide Elternteile
"riestern", verdoppelt sich die Grundzulage sogar noch. Kinderzulagen gibt es allerdings nur einmal - entweder
für den Vater oder für die Mutter. Wichtig: Die Kinderzulage gibt es nur, wenn ein Anspruch auf Kindergeld
besteht.
Auch für Besserverdienende ist die Riester-Rente attraktiv. Alternativ zur staatlichen Beitragsförderung
ist ein Abzug von der Einkommensteuer möglich. 2009 können Beiträge in die Riester-Rente von bis zu 2.100,-Euro
von der Steuer abgesetzt werden. Ob Zulagen oder Steuererleichterungen günstiger sind, prüft das Finanzamt
automatisch.
Tipp:
- Füllen Sie bei Ihrem Riester-Anbieter einen Dauerzulage-Antrag aus. Dann müssen Sie nur noch Status-
Änderungen oder Geburten melden.
- Setzen Sie auf zertifizierte Anlagen. Denn dadurch sind Ihnen die staatlichen Zulagen sicher.
Rürup-Rente
Neben der Riester-Rente gibt es mit der Rürup-Rente seit 2005 eine weitere Form der staatlich geförderten
Altersvorsorge. Alle Steuerpflichtigen können diese Möglichkeit der Altersvorsorge nutzen. Der Versicherte
zahlt z.B. monatlich einen gewissen Betrag ein und erhält dann im Rentenalter, frühestens ab seinem 60.
Geburtstag, eine lebenslange Rente. Das Besondere bei der Rürup-Rente ist, dass die eingezahlten Beiträge
von der Steuer abgesetzt werden können. Jährlich können maximal 20.000,- Euro in einen Rürup-Vertrag eingezahlt
werden (mit dem Ehepartner 40.000,- Euro), die im Jahr 2009 zu 60% steuermindernd geltend gemacht werden können,
maximal also 12.000,- Euro (bzw. 24.000,- Euro mit dem Ehepartner).
Der absetzbare Prozentsatz steigt allerdings kontinuierlich an, bis er im Jahr 2025 100 % erreicht hat. Bei
den Auszahlungen im Alter kassiert der Fiskus andererseits jedoch mit. Im Jahre 2005 wären 50 % der
Auszahlungen zu versteuern. Dieser Prozentsatz steigt allerdings bis zum Jahr 2020 kontinuierlich auf
80 % an und bis zum Jahre 2040 auf 100 %.
Beispielsweise könnte man also im Jahre 2015 80% der eingezahlten Beiträge absetzen, also 16.000,-Euro bei
Einzahlung des Höchstbetrages von 20.000,-Euro. Ein Versicherter, der ab dem Jahre 2025 eine monatliche
Auszahlung von 1.000,-Euro aus seiner Rürup-Rente erhielte, müsste davon 85% versteuern. Wichtig: Die
restlichen 15% bleiben lebenslang steuerfrei. Ausschlaggebend ist also der Rentenauszahlungsbeginn.
Die Rürup-Rente lohnt sich in erster Linie für ältere Unternehmer und Selbständige, die zu den Besserverdienenden
gehören, denn sie können in der Regel keine andere staatlich geförderte Altersvorsorge nutzen. Durch die Rürup-
Rente können sie in Zeiten, in denen sie durch einen hohen Steuersatz belastet werden, Steuern einsparen.
Auch wenn sie die Auszahlungen -zumindest teilweise- versteuern müssen, so wird der dann anfallende Steuersatz
wahrscheinlich niedriger sein, als der Steuersatz, den sie im Erwerbsleben zahlen müssen. Erwerbstätige, die
wenig Steuern zahlen, profitieren eher von der Riester-Rente oder von einer Betriebsrente.
Wenn Sie sich für einen Rürup-Vertrag interessieren, bedenken Sie, dass Sie dann bis zu Ihrem 60.Geburtstag
an den Vertrag gebunden sind. Erst danach kann die Rente ausbezahlt werden. Und das nicht als Einmalzahlung,
sondern in monatlichen Raten. Dies allerdings das ganze Leben lang. Da die Rürup-Rente eine sogenannte
Leibrente ist, also auf Sie persönlich zugeschnitten ist, darf sie weder verkauft noch vererbt werden.
Nach dem Tod des Versicherten erhalten die Hinterbliebenen somit keinen Restbetrag ausbezahlt. Was aber
positiv ist: Weder bei Insolvenz noch bei Arbeitslosigkeit dürfen Gläubiger bzw. der Staat auf die
Rürup-Ersparnisse zurückgreifen.
Also zusammengefasst: Die Rürup-Rente ist eher eine Alternative für Unternehmer und Selbständige, die
keine andere geförderte Altersvorsorge abschließen können und die Steuern sparen wollen. Je höher die
Steuerlast im Erwerbsleben und das Bedürfnis nach Sicherheit sind, umso vorteilhafter ist die Rürup-Rente.
Insbesondere ältere Versicherungsnehmer können so noch vor ihrem Ruhestand etwas für die Rente tun. Jüngere
Selbständige hingegen müssten bei Rentenantritt eine nahezu volle Besteuerung der Auszahlungen in Kauf nehmen.
Betriebliche Vorsorgeversicherungen
Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Denn bereits fast die Hälfte aller
Mitarbeiter in der privaten Wirtschaft haben Anspruch auf eine Betriebsrente. Die Finanzierung dieser
Rente erfolgt entweder durch den Arbeitgeber oder durch den Beschäftigten, indem Teile des Gehalts
umgewandelt werden - mit Steuervorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Mitarbeiter erhält dann
im Rentenalter eine lebenslange monatliche Rente. Sicherheit wird bei der betrieblichen Altersvorsorge
groß geschrieben, denn selbst wenn das Unternehmen pleite geht, ist die Rente gesichert.
Direktversicherung
Die Direktversicherung bietet die Möglichkeit, auf der einen Seite eine attraktive Rente aufzubauen und auf
der anderen Seite Steuern zu sparen. Mehr als 6 Millionen Policen verdeutlichen die große Beliebtheit der
Direktversicherung, was unter anderem durch die einfache Funktionsweise erklärt werden kann.
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung
für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist somit der Arbeitgeber - Begünstigter
aber ist der Arbeitnehmer. Finanziert der Arbeitgeber die Aufwendungen, sind diese voll abzugsfähige
Betriebsausgaben. Oft werden die Beiträge auch vom Arbeitnehmer getragen und fließen durch Entgeltumwandlungen
in die Direktversicherung. Direktversicherungen unterliegen u.a. der staatlichen
Versicherungsaufsichtregulierung.
Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber ist gering, zudem wird die Bilanz nicht berührt.
Auch muss er keine Zahlungen an den Pensions-Sicherungs-Verein vornehmen. Die Einsparung von
Lohnnebenkosten ist ein weiteres Argument für die Direktversicherung.
Der Arbeitnehmer profitiert von der staatlichen Förderung, die im Rahmen der Riester-Rente
genutzt werden kann (klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung). Zinsen werden garantiert.
Ein Unternehmenswechsel ist unproblematisch, da die Direktversicherung vom neuen Arbeitgeber weitergeführt
werden kann. Eine Besteuerung findet im Rentenalter statt, wenn der Steuersatz niedriger liegen sollte.
Direktzusage
Die Direktzusage ist auch unter den Bezeichnungen Pensionszusage und Versorgungszusage geläufig. Sie gilt als
eine der beliebtesten Arten der betrieblichen Altersvorsorge, auch, weil kein externer Versorgungsträger
beteiligt ist. Das ist ein wichtiger Unterschied zu anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge.
Mit der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei
Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenalter, Invalidität und Tod) unmittelbar die jeweils vereinbarte Leistung,
beispielsweise eine Betriebsrente, zu zahlen. Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz,
die er steuerlich geltend machen kann. Dabei genügt es bereits, wenn die Rückstellungen lediglich bilanziell
erstellt werden. So profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von der Direktzusage. Die Höhe der
Rente richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des früheren Einkommens.
Die Direktzusage kann auch Kapitalleistungen anstatt Rentenzahlungen vorsehen.
Für den Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Ansprüche der Beschäftigten durch Beiträge des
Arbeitgebers an den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Dadurch bleiben die Ansprüche der Arbeitnehmer
bei Monatsrenten von bis zu 7.245,-Euro gesichert. Die Entgeltumwandlung ermöglicht es auch dem Arbeitnehmer,
selbst Beiträge anzulegen. Diese sind ebenfalls steuerfrei, erst in der Auszahlungsphase hält Vater Staat
die Hand auf. Dann unterliegen die Rentenzahlungen der vollen Lohnbesteuerung unter Beachtung des
Vorsorgefreibetrages. Eine staatliche Förderung, wie z.B. in Form der Riester-Rente, ist jedoch bei
der Direktzusage nicht möglich.
Pensionsfonds
Neu ist seit 2002 die Möglichkeit, bei der betrieblichen Altersvorsorge Pensionsfonds als Durchführungsweg
zu wählen. Pensionsfonds orientieren sich an angelsächsischen Vorbildern. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
besteht ein höheres Maß an Flexibilität als bei herkömmlichen Modellen betrieblicher Altersversorgung. Bei
einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern
einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt. Die Finanzierung erfolgt durch als Betriebsausgaben
abzugsfähige Zuwendungen oder Gehaltsumwandlungen des Arbeitgebers.
Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen.
Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen. Des weiteren fließt das Geld in Anleihen,
Immobilien oder Fonds. Allerdings ergeben sich aus den höheren Renditemöglichkeiten auch höhere Risiken, da die
Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken. Ein Totalverlust kann jedoch ausgeschlossen werden, da der
Gesetzgeber Pensionsfonds zu einer hundertprozentigen Kapitalgarantie verpflichtet, d.h. die eingezahlten
Beträge bekommt der Arbeitnehmer im Ruhestand in jedem Fall zurück. Die Auszahlung ist aber steuerpflichtig.
Um Investmentfonds handelt es sich bei den Pensionsfonds allerdings nicht, auch wenn der Name das vermuten
ließe. Ansprüche der Arbeitnehmer werden durch den Arbeitgeber über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.)
gegen Insolvenz abgesichert.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse als Durchführungsweg bildet eine rechtlich selbständige Versor-gungseinrichtung eines
oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder als GmbH. In seltenen
Fällen treten sie als Stiftung auf. Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet -
entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung, finanziert also vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers.
Zum Schutz bei einer Insolvenz, hat der Arbeitgeber auch hier Beiträge an den PSV a.G. abzuführen, welche für
ihn als Betriebsausgaben voll abzugsfähig sind. Die traditionsreichste betriebliche Altersvorsorgeform unterliegt
nicht der Versicherungsaufsicht und ist auch in der Anlage ihres Vermögens frei. Die Kasse darf ihr Vermögen
beispielsweise beim jeweiligen Trägerunternehmen anlegen. Die Unterstützungskasse kann also einen Teil des
angesparten Vermögens im Unternehmen belassen - sozusagen als Darlehen.
Die Unterstützungskasse kann bei einem neuen Arbeitgeber problemlos weitergeführt werden und bei
Arbeitslosigkeit auf Wunsch beitragsfrei gestellt werden. Im Wege der Riester-Förderung funktioniert die
U-Kasse allerdings nicht. Interessant ist die Möglichkeit der Zusatzleistungen: Berufsunfähigkeitsschutz
und Todesfallabsicherung können genauso wie eine Witwenrente vereinbart werden.
Der Arbeitgeber spart Lohnkosten, da die Unterstützungskasse eine Alternative zur Lohnerhöhung darstellt.
Der Verwaltungsaufwand ist zwar nicht besonders hoch, es fallen aber Verwaltungsgebühren für die
Unterstützungskasse an.
Beiträge
Wie Sie oben gesehen haben, sind die von den einzelnen Versicherungsgesellschaften angebotenen Produkte zur
Altersvorsorge sehr vielschichtig. Es gibt alleine 3.600 zertifizierte Riester-Produkte!
Bei Lebens- oder privaten Rentenversicherungen erschwert noch ein weiterer Umstand einen Vergleich: Während
der Laufzeit der Verträge entstehen durch die eingezahlten Beiträge Überschüsse. Die Versicherungsleistung
ist deshalb in der Regel deutlich höher als die vereinbarte Versicherungssumme bzw. garantierte Rente. Die
Höhe dieser Überschüsse kann nicht genau vorhergesehen werden, weil sie von der Sterblichkeit, dem
Anlagegeschick der Gesellschaft und den Kosten abhängt. Die Versicherungsgesellschaften prognostizieren
allerdings die Überschüsse, werben also mit den Überschüssen, die sie erst noch erzielen müssen.
Im übrigen ist es auch sinnvoll, nachzuprüfen, was von den Überschussprognosen der verschiedenen
Gesellschaften zu halten ist. Ein wenig Sicherheit kann man gewinnen, wenn die Vergangenheit mit
einbezogen wird. Vergleichen Sie anhand der Veröffentlichungen von Verbraucherzeitschriften, was ein
Versicherter heute von dieser oder jener Gesellschaft bekäme, wenn er die Police vor genau 25 Jahren
abgeschlossen hätte.
Absolut sichere Rückschlüsse auf die Ergebnisse der Zukunft lassen sich mit der Statistik früherer Jahre
freilich nicht erzielen. Denn Versicherer, die während der letzten Jahrzehnte erfolgreich gewirtschaftet
haben, müssen dies nicht auch zwangsläufig im nächsten Vierteljahrhundert tun - und umgekehrt. Aber ein
guter Anhaltspunkt ist dies auf jeden Fall.
Wenn Sie ein preiswertes Angebot zu allen oben genannten, insbesondere aber den staatlich geförderten,
Vorsorgeprodukten benötigen, so richten Sie Ihre Anfrage bitte an