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Wohngebäudeversicherungen

Informationen


Der Blitz schlug in die Antenne ein und zischte über deren Leitung zum Regenrohr. Von dort sprang ein Teil des Blitzstroms über die Dachrinne auf das Blechdach eines Holzvorbaus, der direkt brannte. Vom Blechdach sprang der Blitz auf die Wasserleitung über und verschmorte deren Dichtungen. Auch der Telefonkasten neben dem Haus wurde erfasst und zertrümmert.
Im selben Moment sprengte der andere Teil des Blitzstroms im Wohnzimmer die Antennen-leitung aus der Wand, schmolz Netz- und Antennenstecker des Fernsehens, der seinen Geist aufgab, Herdschalter, Wasserboiler und Ölpumpe brannten ebenfalls durch.

Allein der Schaden, den die Feuerversicherung regulieren musste: einige zehntausend Euro.

Brandschäden nach Blitzschlag kommen in der Statistik der Feuerversicherer sehr häufig vor. Weil aber in den meisten Fällen nur ein oder zwei Häuser betroffen werden, hält sich der Schaden für die Versicherung in Grenzen. Teuer wird es dagegen, wenn Orkane plötzlich ganze Landstriche verwüsten und auf einen Schlag Schäden in Milliardenhöhe verursachen. Wie z.B. "Wiebke" im Jahre 1990, der mit einer Spitzengeschwindigkeit von 285 km/h über Deutschland raste und wochenlang die Schlagzeilen beherrschte. Auch "Kyrill" und "Emma" standen "Wiebke" in keiner Weise nach. Auch sie verursachten Schäden im zehnstelligen Bereich.

Früher half nur beten: "Oh heiliger Sankt Florian..." Feuerschäden waren oft existenzvernichtend. Dies gilt aber auch heute noch. Wer durch Feuer oder Sturm sein Haus verliert, wird kaum in der Lage sein, einen Wiederaufbau aus eigener Tasche zu finanzieren. Aus diesem Grunde gab es früher in vielen Regionen der Bundesrepublik (und der früheren DDR) Monopolgebiete, in denen der Versicherungsschutz zwingend vorgeschrieben war - ein Relikt aus dem 18. Jahrhundert, als die Landesfürsten ihren Untertanen Feuerversicherungen zur Erhaltung des Gebäudebestandes befehligten.
Die alten Monopole bei der Feuer- und Sturmversicherung sind im Zuge der Realisierung des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen gefallen. Trotzdem kann auch heute noch der Versicherungsschutz zwingend sein, z.B. weil man sonst keine Finanzierung für seine geplante Immobilie erhält. Für Eigentumswohnungen wird dieser Versicherungsschutz in aller Regel obligatorisch von der Hausverwaltung abgeschlossen.

Neben der Feuergefahr sind auch Schäden durch Sturm bzw. Hagel und Leitungswasser an der Tagesordnung. Gegen die Folgen solcher Schäden schützt Sie die Wohngebäudeversicherung, die Sie für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) einzeln abschließen können, aber auch gegen alle Gefahren gleichzeitig. Die sog. "verbundene Wohngebäudeversicherung" für Feuer-, Sturm/Hagel- und Leitungswasserschäden ist die Regel. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung wird auch (i.d.R. bis zu 12 Monate) die entgangene Miete (bei vermieteten Wohnungen) ersetzt oder bei einem selbstbewohnten Haus die zu zahlende Miete für eine Übergangs- oder Ersatzwohnung.


Was ist versichert?

Die Feuerversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und den Absturz von Luftfahrzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten. Nicht versichert sind hingegen Schäden an Sachen, die bestimmungsgemäß der Hitze ausgesetzt sind, beispielsweise ein ausgeglühter Heizkessel. Aber auch solche Schäden kann man heutzutage durch eine spezielle Klausel mitversichern (sog. Nutzwärmeschäden).

Die Leitungswasserversicherung kommt für die Kosten auf, wenn Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen innerhalb des Grundstückes auftreten, wenn diese Rohre der Versorgung dienen. Rohre auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen, sowie Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Grundstückes, können über entsprechende Klauseln zusätzlich versichert werden. Auch Frostschäden an Badeeinrichtungen, Boilern und Heizkörpern, ferner Schäden bei bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser aus allen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen und Schläuchen, bei Überläufen oder Wasserdampfentwicklung sind versichert. Nicht versichert sind diese "Pannen", wenn das Gebäude noch nicht bezugsfertig ist. Auch bei Regen, Grund- und Hochwasser, bei Erdrutschen und Hausschwamm zahlt die Versicherung nicht.

Sturm (das ist mindestens Windstärke 8) kann entwurzelte Bäume aufs Haus fallen lassen, Dächer abdecken oder Fensterscheiben eindrücken und dadurch dem Regenwasser freie Bahn schaffen. Dafür kommt die Versicherung auf. Nicht aber bei Sturmfluten und Lawinen, bei Niederschlägen, die durch unverschlossene Türen oder Fenster eindringen, oder für Schäden vor Bezug des Gebäudes.

Auch Hagelschäden sind seit dem "Münchener Hagelsturm" vom 12. Juli 1984 mit einge-schlossen. In alten Verträgen mussten sie durch eine Klausel extra vereinbart werden. Bei Schäden durch Hagel gilt die sonst für Sturm maßgebliche Windstärke 8 nicht.

Grundsätzlich ist immer das Gebäude einschließlich aller Bestandteile versichert (also auch Heizungen und Einbauschränke) , nicht aber die vom Mieter in das Gebäude eingefügten Sachen oder sonstige Bestandteile, wie Hundehütte, Fahnenmast oder Einfriedungen. Dies kann aber mithilfe einer besonderen Vereinbarung mitversichert werden.

Versichert ist mit dem Wohngebäude auch das Zubehör, das der Instandhaltung oder Wohnzwecken dient, wie Antennen, Markisen, Alarmanlagen, Brennstoffvorräte usw.

Der Mietausfall (siehe oben) bei einem beschädigten Gebäude ist bis zu einem Jahr mitver-sichert. Er kann -je nach Deckungskonzept- bis zu 12 Monate verlängert werden.

Überspannungsschäden durch Blitz sind heute meist mitversichert, können jedenfalls auf Wunsch mitversichert werden, oft sogar ohne Beitragszuschlag.

Wenn Sie nähere Informationen zu den einzelnen versicherten Gefahren haben möchten, so verweisen wir an dieser Stelle auf das Kapitel "Hausratversicherungen". Hier haben wir die versicherten Gefahren einzeln definiert und anhand von Beispielen anschaulich erläutert.

Elementarschäden als zusätzliche Deckung möglich

Elementarschäden sind solche Schäden, die durch das Einwirken der Natur verursacht werden, also Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.
Die beiden erstgenannten Gefahren sind an und für sich "unproblematisch" zu versichern und bereits in Ihrer Wohngebäudeversicherung enthalten (siehe oben). Differenzierter zu betrachten ist die Versicherbarkeit von sog. "erweiterten Elementarschäden". Darunter versteht man i. d. R. eine Versicherung gegen:

- Hochwasser
- Überschwemmung
- Erdrutsch
- Erdfall
- Erdbeben
- Lawinen
- Schneedruck

Diese Gefahren sind in Ihrer Wohngebäudeversicherung (und auch Hausratversicherung) in den allermeisten Fällen nicht versichert. Hintergrund für den vielfachen Ausschluss ist, dass Versicherungen darauf beruhen, dass die Jahresbeiträge, bspw. für eine Versicherung gegen Leitungswasserschäden an Gebäuden ausreichen, um alle Leitungswasserschäden desselben Jahres zu decken, sowie die Verwaltungskosten und einen Gewinn zu erzielen.

Mit anderen Worten: Die Versicherer können das Leitungswasserrisiko kalkulieren, ebenso wie auch das Feuerrisiko. Bei einem schweren Erdbeben dagegen sieht es ganz anders aus. Es ist zum einen äußerst selten in Deutschland und zum anderen, wenn es auftritt, werden auf einen Schlag tausende von Gebäuden beschädigt, sodass Prämien und die üblichen Rücklagen der Versicherer nicht ausreichen, um den Schaden zu decken. Notwendig sind daher für eine Versicherung, die Elementargefahren beinhaltet und viele Kunden im gefährdeten Gebiet hat (z.B. in Teilen Baden-Württembergs), sehr große Rücklagen oder teure Rückversicherungen.
Elementarschäden sind also Kumulereignisse, das heißt, ein Schadenereignis zieht eine große Zahl an Schäden nach sich. Dies führt dazu, dass die Versicherung von Elementarschäden, nicht nur in der Gebäude-, sondern auch in der Hausrat- und Geschäftsinhaltsversicherung separat vereinbart werden muss, natürlich gegen Beitragszuschlag. Die Versicherbarkeit richtet sich u.a. nach einem Zonierungssystem, das die Überschwemmungsgefahr und die Gefahr von Erdrutschen bzw. Lawinen einschätzt. Grundsätzlich gilt hier das Äquivalenzprinzip, so dass eine größere Gefährdung des Versicherungsortes zu höheren Versicherungsbeiträgen und Selbstbeteiligungen führt.
In der erweiterten Elementarversicherungen sind die Einzelgefahren z.Z. nicht zu- bzw. abwählbar. Die Notwendigkeit des Risikoausgleichs im Kollektiv führt so zur kuriosen Situation, dass z.B. ein Bewohner auf einer Hallig u.a. gegen Lawinenabgänge abgesichert, während ein Almbauer in Bayern u.a. gegen Sturmfluten versichert ist.

Eigentümer von Gebäuden in Baden-Württemberg hatten früher -wie Sie bereits wissen- per Zwang ( z.B. durch die Badische Feuerversicherung) eine Monopolversicherung, ebenso einen Schutz gegen Elementarschäden wie viele Bürger in den neuen Bundesländern durch die staatliche Gebäudemonopolversicherung der DDR. Durch die Übernahme dieser Verträge durch die ALLIANZ Versicherung waren bei den Flutereignissen an Oder (1997) und Elbe (2002) eine große Zahl von Geschädigten versichert.

Die erweiterte Elementarschadenversicherung ist im Gegensatz zur klassischen Gebäude-versicherung, die eine gute Marktdurchdringung hat, erst seit den Hochwasserereignissen an Oder und Elbe in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Verstärkt wird dies durch weitere Hochwasser-, Überschwemmungs-, Starkregen- und Erdrutschschäden, wie z.B. am 18.Juli 2009 in Nachterstedt (Sachsen-Anhalt), sodass die Nachfrage nach Versicherungsschutz in diesem Bereich größer wird.



Wohngebäudeversicherungen

Beiträge

Der Beitrag für eine Wohngebäudeversicherung berechnet und richtet sich nach den versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel - verbunden oder einzeln). Er richtet sich darüber hinaus auch nach der Bauweise Ihres Hauses (Massivhaus aus Stein oder Fertighaus, Strohdach), dem Baujahr und der Lage Ihres Hauses (es gibt Sturm- und Leitungswasserzonen).

Ein Versicherungsvergleich, wie er überall im Internet angeboten wird, ist immer mit Vorsicht zu genießen. Zum einen berücksichtigen solche Vergleiche nicht alle Wohngebäudeversicherer in der Bundesrepublik (Versicherungsprogramme lassen es zu, bestimmte Gesellschaften auszublenden) und zum anderen berücksichtigen sie keine Rahmenverträge mit verbesserten Versicherungsbedingungen und Beiträgen.

Wenn Sie an einer günstigen Wohngebäudeversicherung mit sehr guten Versicherungsbedingungen interessiert sind, so schreiben Sie eine Mail an



Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:

1. Ihre Anschrift mit Risikoort (wo steht das Gebäude)
2. Wert des Gebäudes (Neubauwert oder Wert 1914 in Mark)
3. Baujahr des Gebäudes
4. Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus
5. Massive Bauweise oder Fertighaus
6. Quadratmeterzahl der reinen Wohnfläche

Das wär`s schon. Sie erhalten umgehend Ihr gewünschtes Angebot.